Reißverschlussverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Die SPD Schleswig-Holstein | Die SPD Schleswig-Holstein beschloss dieses Verfahren auf Antrag der [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF)]] auf dem [[Landesparteitag 2011, Husum|Landesparteitag in Husum 2011]]. Eine entsprechende Reform des Landeswahlgesetzes wurde bisher jedoch nicht durchgeführt. | ||
== Beschlusstext == | == Beschlusstext == |
Version vom 23. März 2015, 03:17 Uhr
Das Reißverschlussverfahren (kurz: "Reißverschluss") soll für eine geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten sorgen. Die Listenplätze werden immer abwechselnd an Frauen und Männer vergeben.
Die SPD Schleswig-Holstein beschloss dieses Verfahren auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) auf dem Landesparteitag in Husum 2011. Eine entsprechende Reform des Landeswahlgesetzes wurde bisher jedoch nicht durchgeführt.
Beschlusstext
G1 Geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten (2011)
(Landesvorstand wird aufgefordert, bis zur nächsten Listenwahl einen Vorschlag vorzulegen.)
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für folgende Reform des Landeswahlgesetzes einzusetzen:
- Zulässigkeit einer Wahlliste nur unter der Voraussetzung, dass diese geschlechterparitätisch zusammengesetzt ist.
- Alternierende Aufstellung von Frauen und Männern – der so genannte „Reißverschluss“ – auf der gesamten Wahlliste.
- Falls erforderlich, Einfügen wahlkreisloser BewerberInnen des bei den Direktkandidaturen unterrepräsentierten Geschlechts in die Liste.
Quellen
- Beschlussdatenbank: G1 Geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten (2011)