Kommunalwahl 1959
Aus SPD Geschichtswerkstatt
Die Kommunalwahl 1959 fand am 25. Oktober 1959 statt.
Ausgangslage
Ein neues Wahlgesetz galt und brachte neue Herausforderungen vor allem für kleine Parteien, weil es Wahlblocks und 'Rathausparteien' verbot.
- "Vor vier Jahren gaben noch 500 000 Wähler im Lande ihre Stimmen den Rathausparteien, und am Ende der Wahlperiode existierten noch 900 solcher Wahlblocks, die sich aus den verschiedensten politischen Parteien und Parteiengruppen zusammensetzten. Nach dem neuen Wahlgesetz muß jede Partei den Wahlkampf theoretisch allein bestreiten. In der Praxis freilich sind Listenverbindungen gestattet. Aber jede Partei, die eine Listenverbindung eingeht, muß, falls sie zum Zug kommen will, für sich allein in ihrem Wahlbezirk die Fünf-Prozent-Klausel überwinden oder ein Direktmandat erobern. Das bedeutet, daß sich die kleinen Parteien, die keine Listenverbindung mit einem 'großen Bruder' eingegangen sind, sehr schwer tun. [...] In einem Kreis des Landes sind die führenden Männer der Deutschen Partei zu den Freien Demokraten übergetreten, um im Kreistag Sitz und Stimme behalten zu können. In einem anderen Kreis hat sich das umgekehrte Verfahren abgespielt."[1]
Ergebnis
Landesergebnis[2] | Änderung zu 1955 | |
---|---|---|
SPD | 36,9 % | |
CDU | 39,9 % | |
FDP | 8,9 % | |
GDP | 9,6 % | |
SSW | 2,9 % | |
Sonstiges | 1,9 % |
Wahlbeteiligung in Schleswig-Holstein: 76,1 %
Ergebnisse vor Ort
Quellen
- ↑ -en: Begehrte Sitze auf dem Rathaus, DIE ZEIT Nr. 42/1959, 16.10.1959
- ↑ Statistikamt Nord: Wahlen in Schleswig-Holstein seit 1947
Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein