Maifeiertag (1. Mai)

Aus SPD Geschichtswerkstatt
Version vom 25. Oktober 2025, 01:24 Uhr von Skw (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der 1. Mai oder Maifeiertag, auch Tag der Arbeit, wurde 1889 als Internationaler Kampftag der Arbeiterbewegung beschlossen und wird seit 1890 begangen.

Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale 1889 wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als "Kampftag der Arbeiterbewegung" ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser "Protest- und Gedenktag" mit Massenstreiks und Massendemonstrationen für eine internationale Arbeitsschutzgesetzgebung, für den 8-Stunden-Tag und für den Völkerfrieden in der ganzen Welt begangen.

"Die ersten Maifeiern fanden als Abendveranstaltungen statt. Später drängte man immer stärker darauf, den Tag durch Arbeitsruhe zu feiern, obwohl die Aufforderung dazu als strafbar galt und mancher Arbeiter am Tage nach dem 1. Mai gemaßregelt wurde. Als der Arbeitstag für erwachsene Arbeiterinnen auf 11 Stunden, für Jugendliche auf 10 Stunden begrenzt wurde, das Nachtarbeitsverbot und das Verbot der Fabrikarbeit von schulpflichtigen Kindern Gesetz wurden, erblickten die Sozialdemokraten darin Erfolge ihres Kampfes."[1]

Schon 1913 sahen viele den Frieden gefährdet:

"Im Zeichen des Friedenswillens standen die Maifeiern des Jahres 1913, die in Form von Festzügen und Kundgebungen stattfanden. 26 Demonstrationszüge genehmigte die Polizei, an denen ungefähr 90 000 Menschen teilnahmen. Acht wurden von ihr verboten."[2]

Es wird nicht eindeutig klar, aber es ist wahrscheinlich, dass Franz Osterroth hier von Schleswig-Holstein spricht.

Der 1. Mai in Kiel

Einzelnachweise

  1. Osterroth, Franz: 100 Jahre Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein. Ein geschichtlicher Überblick (Kiel o. J. [1963]), Seite 28
  2. Osterroth, Franz: 100 Jahre Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein. Ein geschichtlicher Überblick (Kiel o. J. [1963]), Seite 37 f.