Der gläserne Abgeordnete: Unterschied zwischen den Versionen

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[[1975]] entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem "Diäten-Urteil" zur Verfassungsmäßigkeit der Entschädigungsregelung für Abgeordnete unter Leitsatz 5:
[[1975]] entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem "Diäten-Urteil" zur Verfassungsmäßigkeit der Entschädigungsregelung für Abgeordnete unter Leitsatz 5:
: "GG Art 48 Abs 3 in Verbindung mit GG Art 38 Abs 1 verlangt gesetzliche Vorkehrungen dagegen, daß Abgeordnete Bezüge aus einem Angestelltenverhältnis, aus einem sog Beratervertrag oder ähnlichem, ohne die danach geschuldeten Dienste zu leisten, nur deshalb erhalten, weil von ihnen im Hinblick auf ihr Mandat erwartet wird, sie würden im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitgebers, Unternehmers oder der zahlenden Großorganisation vertreten und nach Möglichkeit durchzusetzen versuchen. Einkünfte dieser Art sind mit dem unabhängigen Status der Abgeordneten und ihrem Anspruch auf gleichmäßige finanzielle Ausstattung in ihrem Mandat unvereinbar."<ref>Bundesverfassungsgericht [http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Politik/Diaetenurteil_1975.pdf BVerfGE 40, 296]</ref>
: "GG Art 48 Abs 3 in Verbindung mit GG Art 38 Abs 1 verlangt gesetzliche Vorkehrungen dagegen, daß Abgeordnete Bezüge aus einem Angestelltenverhältnis, aus einem sog Beratervertrag oder ähnlichem, ohne die danach geschuldeten Dienste zu leisten, nur deshalb erhalten, weil von ihnen im Hinblick auf ihr Mandat erwartet wird, sie würden im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitgebers, Unternehmers oder der zahlenden Großorganisation vertreten und nach Möglichkeit durchzusetzen versuchen. Einkünfte dieser Art sind mit dem unabhängigen Status der Abgeordneten und ihrem Anspruch auf gleichmäßige finanzielle Ausstattung in ihrem Mandat unvereinbar."<ref>Bundesverfassungsgericht [http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Politik/Diaetenurteil_1975.pdf BVerfGE 40, 296], abgerufen 30.6.2014. Link nicht mehr abrufbar.</ref>


Der [[Landesparteitag 1977, Tönning|Landesparteitag]] der [[Landesverband|SPD Schleswig-Holstein]] forderte [[1977]] in Tönning, festzulegen, dass die Offenlegung aller Einkünfte für die Mandatsträger des Europäischen Parlaments, des Bundestages und der Landtage verpflichtend sein müsse.<ref>Beschlussdatenbank: [http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/Offenlegungspflicht_%281977%29 Offenlegungspflicht (1977)]</ref> Nach der "[https://de.wikipedia.org/wiki/Flick-Aff%C3%A4re Flick-Affäre]" wurde diese Forderung [[1984]] noch einmal erneuert<ref>Beschlussdatenbank: [http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/S12:_Parteispenden_%281984%29 S12: Parteispenden (1984)]</ref>.
Der [[Landesparteitag 1977, Tönning|Landesparteitag]] der [[Landesverband|SPD Schleswig-Holstein]] forderte [[1977]] in Tönning, festzulegen, dass die Offenlegung aller Einkünfte für die Mandatsträger des Europäischen Parlaments, des Bundestages und der Landtage verpflichtend sein müsse.<ref>Beschlussdatenbank: [http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/Offenlegungspflicht_%281977%29 Offenlegungspflicht (1977)]</ref> Nach der "[https://de.wikipedia.org/wiki/Flick-Aff%C3%A4re Flick-Affäre]" wurde diese Forderung [[1984]] noch einmal erneuert<ref>Beschlussdatenbank: [http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/S12:_Parteispenden_%281984%29 S12: Parteispenden (1984)]</ref>.

Version vom 16. März 2019, 12:03 Uhr

Der Begriff "Der gläserne Abgeordnete" wurde für Norbert Gansel geprägt, der 1972 als frisch gebackener SPD-Bundestagsabgeordneter begann, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu veröffentlichen.

"Einmal jährlich schaltete Gansel eine halbseitige Anzeige in der lokalen Zeitung und listete Einnahmen, Ausgaben und den Steuerbescheid auf. Selbst die Finanzierung seines Hauses wie sämtliche Kontostände legte Gansel offen. Später legte er all diese Auskünfte dem Parteitag der Kieler SPD vor und verschickte sie auf Wunsch."[1]

1975 entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem "Diäten-Urteil" zur Verfassungsmäßigkeit der Entschädigungsregelung für Abgeordnete unter Leitsatz 5:

"GG Art 48 Abs 3 in Verbindung mit GG Art 38 Abs 1 verlangt gesetzliche Vorkehrungen dagegen, daß Abgeordnete Bezüge aus einem Angestelltenverhältnis, aus einem sog Beratervertrag oder ähnlichem, ohne die danach geschuldeten Dienste zu leisten, nur deshalb erhalten, weil von ihnen im Hinblick auf ihr Mandat erwartet wird, sie würden im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitgebers, Unternehmers oder der zahlenden Großorganisation vertreten und nach Möglichkeit durchzusetzen versuchen. Einkünfte dieser Art sind mit dem unabhängigen Status der Abgeordneten und ihrem Anspruch auf gleichmäßige finanzielle Ausstattung in ihrem Mandat unvereinbar."[2]

Der Landesparteitag der SPD Schleswig-Holstein forderte 1977 in Tönning, festzulegen, dass die Offenlegung aller Einkünfte für die Mandatsträger des Europäischen Parlaments, des Bundestages und der Landtage verpflichtend sein müsse.[3] Nach der "Flick-Affäre" wurde diese Forderung 1984 noch einmal erneuert[4].

Als 1995 das Abgeordnetengesetz geändert werden sollte, stellten 150 Abgeordnete unter Federführung von Norbert Gansel und Peter Conradi einen Antrag, in das Gesetz eine Offenlegungspflicht zu schreiben.[5]

Quellen

  1. Daniel Friedrich Sturm: Deutschlands gläsernste Abgeordnete, Die Welt, 7.7.2007
  2. Bundesverfassungsgericht BVerfGE 40, 296, abgerufen 30.6.2014. Link nicht mehr abrufbar.
  3. Beschlussdatenbank: Offenlegungspflicht (1977)
  4. Beschlussdatenbank: S12: Parteispenden (1984)
  5. Bundestag: Drucksache 13/2343