Ernst Fleischner: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ernst Fleischner''', * [[26. Juli]] [[1920]] in Neuteich bei Danzig; Polizeibeamter. Das Jahr des Eintritts in die SPD ist nicht bekannt. Er gehörte dem [[Ortsverein Rendsburg]] an.
'''Ernst Fleischner''', * [[26. Juli]] [[1920]] in Neuteich/Freie Stadt Danzig (heute Nowy Staw/Polen), [[28. Juli]] [[1991]] verm. in [[Ortsverein Rendsburg|Rendsburg]]; Polizeibeamter. Das Jahr des Eintritts in die SPD ist nicht ermittelt.


== Parteiämter ==
== Parteiämter ==
*19??-1971 Vorsitzender des Ortsvereins Rendsburg
*19??-1971 Vorsitzender des [[Ortsverein Rendsburg|Ortsvereins Rendsburg]]


== Kommunalpolitik ==
== Kommunalpolitik ==
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== Landtag ==
== Landtag ==
Ernst Fleischner rückte für den verstorbenen [[Peter Empen]] in den Landtag nach und gehörte ihm laut Landtagsinformationssystem vom 29. April 1971 bis zum Ende der Legislaturperiode am 15. Mai 1971 an.
Ernst Fleischner rückte für den verstorbenen [[Peter Empen]] in den Landtag nach und gehörte ihm laut Landtagsinformationssystem vom [[29. April]] [[1971]] bis zum Ende der Legislaturperiode am [[15. Mai]] [[1971]] an.


== Der "Fall Fleischner" ==
== Der "Fall Fleischner" ==
Ernst Fleischner war Polizist. Als Beamter war er bei Übernahme des Mandats gemäß dem Landesgesetz über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vom 23. Januar 1970<ref>''18 Tage im Landtag und dafür frühzeitig pensioniert?'', Kieler Nachrichten, 20.8.1971; ''Ganze Arbeit'', [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43175381.html Spiegel, 30.8.1971]</ref> in den Ruhestand versetzt worden. Nach der [[Landtagswahl 1971]] kam er nicht wieder ins Parlament.
Ernst Fleischner war Polizist. Als Beamter war er bei Übernahme des Mandats gemäß dem Landesgesetz über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vom [[23. Januar]] [[1970]]<ref>''18 Tage im Landtag und dafür frühzeitig pensioniert?'', ''Kieler Nachrichten'', 20.8.1971</ref><ref>''[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43175381.html Ganze Arbeit]'', DER SPIEGEL, 30.8.1971]</ref> in den Ruhestand versetzt worden. Nach der [[Landtagswahl 1971]] kam er nicht wieder ins Parlament.


Um wieder in den Polizeidienst zurückzukehren, hätte Fleischner einen Antrag stellen müssen; eine zwingende Rückkehr sah das Gesetz nicht vor. Dass er dies nicht tat, obwohl er bei Bekanntwerden der Affäre erst 52 Jahre alt war und noch acht Berufsjahre vor sich gehabt hätte, weckte die Kritik zunächst der Jungen Union in Rendsburg. Sie errechnete zusätzliche Kosten von 100.000 DM an Pensionszahlungen für das Land Schleswig-Holstein und gab der Befürchtung Ausdruck, dass ein solches Verhalten verbreiteten Vorurteilen gegen Politiker Vorschub leiste.<ref>''18 Tage im Landtag und dafür frühzeitig pensioniert?'', Kieler Nachrichten, 20.8.1971</ref>  
Um wieder in den Polizeidienst zurückzukehren, hätte Fleischner einen Antrag stellen müssen; eine zwingende Rückkehr sah das Gesetz nicht vor. Dass er dies nicht tat, obwohl er bei Bekanntwerden der Affäre erst 52 Jahre alt war und noch acht Berufsjahre vor sich gehabt hätte, weckte die Kritik zunächst der Jungen Union in Rendsburg. Sie errechnete zusätzliche Kosten von 100.000 DM an Pensionszahlungen für das Land Schleswig-Holstein und gab der Befürchtung Ausdruck, dass ein solches Verhalten verbreiteten Vorurteilen gegen Politiker Vorschub leiste.<ref>''18 Tage im Landtag und dafür frühzeitig pensioniert?'', ''Kieler Nachrichten'', 20.8.1971</ref>  


Fleischner wehrte sich mit dem Hinweis, dass das Gesetz eine zwingende Rückkehr in das vorherige Beamtenverhältnis nicht vorsehe, dass er "kraft Gesetzes" und nicht auf eigene Initiative pensioniert worden sei und ein Recht auf seinen Besitzstand habe.<ref>''Die SPD bezeichnet Verhalten Fleischners als problematisch'', Kieler Nachrichten, 21.8.1971</ref> Der SPD-Landesvorstand versagte ihm jedoch die Unterstützung. "Die Wahrnehmung rechtlicher Vergünstigungen ist nach einer derart kurzen Zugehörigkeit zum Landtag zumindest problematisch," ließ er mitteilen. Es handle sich um einen "typischen Grenzfall in der Politik". Gleichzeitig ließ die Pressemitteilung Kritik am Gesetz erkennen. Man wolle in der neuen Legislaturperiode dafür sorgen, "daß unmißverständliche Formulierungen im Gesetz eine 'unangemessene Ausnutzung' für die Zukunft ausschlössen.<ref>''Die SPD bezeichnet Verhalten Fleischners als problematisch'', Kieler Nachrichten, 21.8.1971</ref> Dass zwei CDU-Abgeordnete ebenfalls eine entsprechende Initiative ergriffen, gab der Presse die Möglichkeit, den Sachverhalt erneut zu berichten.<ref>''Zwei CDU-Abgeordnete wollen eine Gesetzeslücke beseitigen'', Kieler Nachrichten, 23.8.1971; ''Gesetzesänderung soll erneuten Fall Fleischner ausschließen'', Kieler Nachrichten, 26.8.1971</ref>  
Ernst Fleischner wehrte sich mit dem Hinweis, dass das Gesetz eine zwingende Rückkehr in das vorherige Beamtenverhältnis nicht vorsehe, dass er "kraft Gesetzes" und nicht auf eigene Initiative pensioniert worden sei und ein Recht auf seinen Besitzstand habe.<ref>''Die SPD bezeichnet Verhalten Fleischners als problematisch'', ''Kieler Nachrichten'', 21.8.1971</ref> Der [[Landesvorstand]] versagte ihm jedoch die Unterstützung. "Die Wahrnehmung rechtlicher Vergünstigungen ist nach einer derart kurzen Zugehörigkeit zum Landtag zumindest problematisch," ließ er mitteilen. Es handle sich um einen "typischen Grenzfall in der Politik". Gleichzeitig ließ die Pressemitteilung Kritik am Gesetz erkennen. Man wolle in der neuen Legislaturperiode dafür sorgen, "daß unmißverständliche Formulierungen im Gesetz eine 'unangemessene Ausnutzung' für die Zukunft ausschlössen.<ref>''Die SPD bezeichnet Verhalten Fleischners als problematisch'', ''Kieler Nachrichten'', 21.8.1971</ref> Dass zwei CDU-Abgeordnete ebenfalls eine entsprechende Initiative ergriffen, gab der Presse die Möglichkeit, den Sachverhalt erneut zu berichten.<ref>''Zwei CDU-Abgeordnete wollen eine Gesetzeslücke beseitigen'', ''Kieler Nachrichten'', 23.8.1971</ref><ref>''Gesetzesänderung soll erneuten Fall Fleischner ausschließen'', ''Kieler Nachrichten'', 26.8.1971</ref>  


Kurz darauf trat Ernst Fleischner von seinen Ämtern als Bürgervorsteher und SPD-Ortsvorsitzender zurück. Er begründete dies mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand und mit den "Anwürfen", denen er ausgesetzt sei, und wehrte sich gegen die "Diffamierung", "er sei aus egoistischen Motiven im Ruhestand verblieben. Eine frühere Wiederaufnahme des Dienstes hätte in Anbetracht des derzeitigen Gesundheitszustandes eine Dienstunfähigkeit zur Folge gehabt. Die Entscheidung, ob Fleischner einen Antrag auf Wiedereinstellung in den Polizeidienst stellt, hängt von der Entwicklung seiner Gesundheit ab, wie es heißt."<ref>''Ernst Fleischner legt Ämter als Bürgervorsteher und SPD-Ortsvorsitzender nieder'', Kieler Nachrichten, 30.8.1971</ref>
Kurz darauf trat Ernst Fleischner von seinen Ämtern als Bürgervorsteher und [[Ortsverein Rendsburg|Ortsvorsitzender]] zurück. Er begründete dies mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand und mit den "Anwürfen", denen er ausgesetzt sei, und wehrte sich gegen die "Diffamierung", "er sei aus egoistischen Motiven im Ruhestand verblieben. Eine frühere Wiederaufnahme des Dienstes hätte in Anbetracht des derzeitigen Gesundheitszustandes eine Dienstunfähigkeit zur Folge gehabt. Die Entscheidung, ob Fleischner einen Antrag auf Wiedereinstellung in den Polizeidienst stellt, hängt von der Entwicklung seiner Gesundheit ab, wie es heißt."<ref>''Ernst Fleischner legt Ämter als Bürgervorsteher und SPD-Ortsvorsitzender nieder'', ''Kieler Nachrichten'', 30.8.1971</ref>


== "Lex Fleischner" ==
== "Lex Fleischner" ==
Bereits in der ersten Landtagssitzung einigten sich die beiden Fraktionen darauf, nach gründlicher Überprüfung der bisherigen Erfahrungen eine Novelle des umstrittenen Gesetzes einzubringen.<ref>''"Fall Fleischner" soll sich nicht wiederholen können'', Kieler Nachrichten, 31.8.1971</ref> Am [[7. Dezember]] wurde die Novelle des "Gesetzes über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat" beschlossen. Die SPD stimmte dagegen, weil sie zwar das Ziel, aber nicht den von der CDU gewählten Weg mittragen wollte. Diese ließ von der zwingenden Reaktivierung nach dem Ausscheiden aus dem Landtag nur zwei Ausnahmen gelten - Abgeordnete, die das 55. Lebensjahr erreicht und dem Landtag mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung angehört hatten, sowie davon unabhängig ehemalige Parlamentspräsidenten, Mitglieder der Landesregierung oder Oppositionsführer. Dagegen sah der flexiblere SPD-Vorschlag vor, dass Abgeordnete, die nicht innerhalb von 3 Monaten einen Antrag auf Reaktivierung im früheren Beamten- oder Richterverhältnis stellten, als entlassen gelten sollten; davon unabhängig sollte die Möglichkeit der Überprüfung von Fällen geschaffen werden, in denen aus "besonderen Gründen eine Tätigkeit im früheren Dienstverhältnis nicht zuzumuten" sei, etwa auf Grund von besonderer Exponiertheit in der Abgeordnetentätigkeit oder von Berufsentfremdung.<ref>''Ein neuer "Fall Fleischner" gilt jetzt als ausgeschlossen'', Kieler Nachrichten, 8.12.1971</ref> Damit konnte sich die SPD nicht durchsetzen.
Bereits in der ersten Landtagssitzung einigten sich die beiden Fraktionen darauf, nach gründlicher Überprüfung der bisherigen Erfahrungen eine Novelle des umstrittenen Gesetzes einzubringen.<ref>''"Fall Fleischner" soll sich nicht wiederholen können'', ''Kieler Nachrichten'', 31.8.1971</ref> Am [[7. Dezember]] wurde die Novelle des "Gesetzes über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat" beschlossen. Die SPD stimmte dagegen, weil sie zwar das Ziel, aber nicht den von der CDU gewählten Weg mittragen wollte. Diese ließ von der zwingenden Reaktivierung nach dem Ausscheiden aus dem Landtag nur zwei Ausnahmen gelten - Abgeordnete, die das 55. Lebensjahr erreicht und dem Landtag mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung angehört hatten, sowie davon unabhängig ehemalige Parlamentspräsidenten, Mitglieder der Landesregierung oder Oppositionsführer. Dagegen sah der flexiblere SPD-Vorschlag vor, dass Abgeordnete, die nicht innerhalb von 3 Monaten einen Antrag auf Reaktivierung im früheren Beamten- oder Richterverhältnis stellten, als entlassen gelten sollten; davon unabhängig sollte die Möglichkeit der Überprüfung von Fällen geschaffen werden, in denen aus "besonderen Gründen eine Tätigkeit im früheren Dienstverhältnis nicht zuzumuten" sei, etwa auf Grund von besonderer Exponiertheit in der Abgeordnetentätigkeit oder von Berufsentfremdung.<ref>''Ein neuer "Fall Fleischner" gilt jetzt als ausgeschlossen'', ''Kieler Nachrichten'', 8.12.1971</ref> Damit konnte sich die SPD nicht durchsetzen.


== Links ==
== Links ==
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*[http://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Fleischner Wikipedia]
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Fleischner Wikipedia]


== Quellen ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


[[Kategorie:6._Wahlperiode|Fleischner, Ernst]]
[[Kategorie:Ortsverein Rendsburg]]
[[Kategorie:Ortsverein Rendsburg|Fleischner, Ernst]]
[[Kategorie:Thema|Unvereinbarkeit von Amt und Mandat]]

Aktuelle Version vom 30. September 2020, 22:04 Uhr

Ernst Fleischner
Ernst Fleischner
Ernst Fleischner
Geboren: 26. Juli 1920
Gestorben: 28. Juli 1991

Ernst Fleischner, * 26. Juli 1920 in Neuteich/Freie Stadt Danzig (heute Nowy Staw/Polen), 28. Juli 1991 verm. in Rendsburg; Polizeibeamter. Das Jahr des Eintritts in die SPD ist nicht ermittelt.

Parteiämter

Kommunalpolitik

  • 19??-1971 Mitglied der Rendsburger Ratsversammlung
  • 19??-1971 Bürgervorsteher in Rendsburg

Landtag

Ernst Fleischner rückte für den verstorbenen Peter Empen in den Landtag nach und gehörte ihm laut Landtagsinformationssystem vom 29. April 1971 bis zum Ende der Legislaturperiode am 15. Mai 1971 an.

Der "Fall Fleischner"

Ernst Fleischner war Polizist. Als Beamter war er bei Übernahme des Mandats gemäß dem Landesgesetz über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat vom 23. Januar 1970[1][2] in den Ruhestand versetzt worden. Nach der Landtagswahl 1971 kam er nicht wieder ins Parlament.

Um wieder in den Polizeidienst zurückzukehren, hätte Fleischner einen Antrag stellen müssen; eine zwingende Rückkehr sah das Gesetz nicht vor. Dass er dies nicht tat, obwohl er bei Bekanntwerden der Affäre erst 52 Jahre alt war und noch acht Berufsjahre vor sich gehabt hätte, weckte die Kritik zunächst der Jungen Union in Rendsburg. Sie errechnete zusätzliche Kosten von 100.000 DM an Pensionszahlungen für das Land Schleswig-Holstein und gab der Befürchtung Ausdruck, dass ein solches Verhalten verbreiteten Vorurteilen gegen Politiker Vorschub leiste.[3]

Ernst Fleischner wehrte sich mit dem Hinweis, dass das Gesetz eine zwingende Rückkehr in das vorherige Beamtenverhältnis nicht vorsehe, dass er "kraft Gesetzes" und nicht auf eigene Initiative pensioniert worden sei und ein Recht auf seinen Besitzstand habe.[4] Der Landesvorstand versagte ihm jedoch die Unterstützung. "Die Wahrnehmung rechtlicher Vergünstigungen ist nach einer derart kurzen Zugehörigkeit zum Landtag zumindest problematisch," ließ er mitteilen. Es handle sich um einen "typischen Grenzfall in der Politik". Gleichzeitig ließ die Pressemitteilung Kritik am Gesetz erkennen. Man wolle in der neuen Legislaturperiode dafür sorgen, "daß unmißverständliche Formulierungen im Gesetz eine 'unangemessene Ausnutzung' für die Zukunft ausschlössen.[5] Dass zwei CDU-Abgeordnete ebenfalls eine entsprechende Initiative ergriffen, gab der Presse die Möglichkeit, den Sachverhalt erneut zu berichten.[6][7]

Kurz darauf trat Ernst Fleischner von seinen Ämtern als Bürgervorsteher und Ortsvorsitzender zurück. Er begründete dies mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand und mit den "Anwürfen", denen er ausgesetzt sei, und wehrte sich gegen die "Diffamierung", "er sei aus egoistischen Motiven im Ruhestand verblieben. Eine frühere Wiederaufnahme des Dienstes hätte in Anbetracht des derzeitigen Gesundheitszustandes eine Dienstunfähigkeit zur Folge gehabt. Die Entscheidung, ob Fleischner einen Antrag auf Wiedereinstellung in den Polizeidienst stellt, hängt von der Entwicklung seiner Gesundheit ab, wie es heißt."[8]

"Lex Fleischner"

Bereits in der ersten Landtagssitzung einigten sich die beiden Fraktionen darauf, nach gründlicher Überprüfung der bisherigen Erfahrungen eine Novelle des umstrittenen Gesetzes einzubringen.[9] Am 7. Dezember wurde die Novelle des "Gesetzes über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat" beschlossen. Die SPD stimmte dagegen, weil sie zwar das Ziel, aber nicht den von der CDU gewählten Weg mittragen wollte. Diese ließ von der zwingenden Reaktivierung nach dem Ausscheiden aus dem Landtag nur zwei Ausnahmen gelten - Abgeordnete, die das 55. Lebensjahr erreicht und dem Landtag mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung angehört hatten, sowie davon unabhängig ehemalige Parlamentspräsidenten, Mitglieder der Landesregierung oder Oppositionsführer. Dagegen sah der flexiblere SPD-Vorschlag vor, dass Abgeordnete, die nicht innerhalb von 3 Monaten einen Antrag auf Reaktivierung im früheren Beamten- oder Richterverhältnis stellten, als entlassen gelten sollten; davon unabhängig sollte die Möglichkeit der Überprüfung von Fällen geschaffen werden, in denen aus "besonderen Gründen eine Tätigkeit im früheren Dienstverhältnis nicht zuzumuten" sei, etwa auf Grund von besonderer Exponiertheit in der Abgeordnetentätigkeit oder von Berufsentfremdung.[10] Damit konnte sich die SPD nicht durchsetzen.

Links

Einzelnachweise

  1. 18 Tage im Landtag und dafür frühzeitig pensioniert?, Kieler Nachrichten, 20.8.1971
  2. Ganze Arbeit, DER SPIEGEL, 30.8.1971]
  3. 18 Tage im Landtag und dafür frühzeitig pensioniert?, Kieler Nachrichten, 20.8.1971
  4. Die SPD bezeichnet Verhalten Fleischners als problematisch, Kieler Nachrichten, 21.8.1971
  5. Die SPD bezeichnet Verhalten Fleischners als problematisch, Kieler Nachrichten, 21.8.1971
  6. Zwei CDU-Abgeordnete wollen eine Gesetzeslücke beseitigen, Kieler Nachrichten, 23.8.1971
  7. Gesetzesänderung soll erneuten Fall Fleischner ausschließen, Kieler Nachrichten, 26.8.1971
  8. Ernst Fleischner legt Ämter als Bürgervorsteher und SPD-Ortsvorsitzender nieder, Kieler Nachrichten, 30.8.1971
  9. "Fall Fleischner" soll sich nicht wiederholen können, Kieler Nachrichten, 31.8.1971
  10. Ein neuer "Fall Fleischner" gilt jetzt als ausgeschlossen, Kieler Nachrichten, 8.12.1971