Kategorie:Wahlperiode Bundestag

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Die Wahlperiode des Bundestags wird auch Legislaturperiode genannt.

Sie beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages - spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl. Damit endet auch die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages.

Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es, wenn der Bundestag aufgelöst wird. Dann müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

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