Landesparteirat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SPD Geschichtswerkstatt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Landesparteirat''' entscheidet zwischen den Landesparteitagen über grundlegende Fragen von außen- und innenpolitischer Bedeutung, grundlegende Fragen von kommunalpolitischer Bedeutung, die sich über das Gebiet eines Kreisverbandes hinaus erstrecken. Er besteht aus 41 stimmberechtigten Mitgliedern aus Kreisverbänden und Arbeitsgemeinschaften und 7 Mitgliedern mit beratender Stimme.
Der '''Landesparteirat''' ist ein Gremium des Landesverbandes.
 
Er entscheidet zwischen den Landesparteitagen über grundlegende Fragen von außen- und innenpolitischer Bedeutung, grundlegende Fragen von kommunalpolitischer Bedeutung, die sich über das Gebiet eines Kreisverbandes hinaus erstrecken. Er besteht aus 41 stimmberechtigten Mitgliedern aus Kreisverbänden und Arbeitsgemeinschaften und 7 Mitgliedern mit beratender Stimme.


Der Landesparteirat hat [[2003]] des [[Landesausschuss]] ersetzt.<ref>Beschlussdatenbank: [http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/S1:_Satzungs%C3%A4ndernder_Antrag_%282003%29 S1: Satzungsändernder Antrag (2003)]</ref> Zu seiner ersten Sitzung am [[20. Mai]] [[2003]] vermerkt das Protokoll zur Einführung durch den Landesvorsitzenden [[Claus Möller]]:
Der Landesparteirat hat [[2003]] des [[Landesausschuss]] ersetzt.<ref>Beschlussdatenbank: [http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/S1:_Satzungs%C3%A4ndernder_Antrag_%282003%29 S1: Satzungsändernder Antrag (2003)]</ref> Zu seiner ersten Sitzung am [[20. Mai]] [[2003]] vermerkt das Protokoll zur Einführung durch den Landesvorsitzenden [[Claus Möller]]:

Version vom 12. November 2016, 17:20 Uhr

Der Landesparteirat ist ein Gremium des Landesverbandes.

Er entscheidet zwischen den Landesparteitagen über grundlegende Fragen von außen- und innenpolitischer Bedeutung, grundlegende Fragen von kommunalpolitischer Bedeutung, die sich über das Gebiet eines Kreisverbandes hinaus erstrecken. Er besteht aus 41 stimmberechtigten Mitgliedern aus Kreisverbänden und Arbeitsgemeinschaften und 7 Mitgliedern mit beratender Stimme.

Der Landesparteirat hat 2003 des Landesausschuss ersetzt.[1] Zu seiner ersten Sitzung am 20. Mai 2003 vermerkt das Protokoll zur Einführung durch den Landesvorsitzenden Claus Möller:

"In dem neu geschaffenen Gremium soll Politik diskutiert und gestaltet werden und die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker stärker einbeziehen. Ein funktionierendes Dreieck aus Regierung, Fraktion und Partei sei Voraussetzung für einen erfolgreichen Wahlkampf 2005."

Vorsitzende

Links

Quellen