Landesparteirat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Mai 2020, 08:52 Uhr

Der Landesparteirat ist ein Gremium des Landesverbandes.

Er entscheidet zwischen den Landesparteitagen über grundlegende Fragen von außen- und innenpolitischer Bedeutung sowie grundlegende Fragen von kommunalpolitischer Bedeutung, die sich über das Gebiet eines Kreisverbandes hinaus erstrecken. Er besteht aus 41 stimmberechtigten Mitgliedern, die von Kreisverbänden und Arbeitsgemeinschaften gewählt werden, und 7 Mitgliedern mit beratender Stimme.

Der Landesparteirat löste 2003 den Landesausschuss ab.[1] Zu seiner ersten Sitzung am 20. Mai 2003 vermerkt das Protokoll zur Einführung durch den Landesvorsitzenden Claus Möller:

"In dem neu geschaffenen Gremium soll Politik diskutiert und gestaltet werden und die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker stärker einbeziehen. Ein funktionierendes Dreieck aus Regierung, Fraktion und Partei sei Voraussetzung für einen erfolgreichen Wahlkampf 2005."

Am 4. Mai 2020 fand der Landesparteirat zum ersten Mal als reine Videokonferenz statt. Grund dafür war die seit März herrschende Corona-Pandemie. Die vorgeschriebene Kontaktsperre verhinderte ein reales Treffen.

Vorsitzende

Olaf Schulze

Links

Quellen