Provinziallandtag 1868-1918

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Der Schleswig-Holsteinische Provinziallandtag war bis 1918 kein echtes, demokratisches Parlament.

Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg wurde Schleswig-Holstein eine Provinz des Preußischen Staates. Die Provinz bekam einen Provinziallandtag, der im Wesentlichen eine Versammlung von Repräsentanten der Stadtverordnetenversammlungen und der Kreistage war. Die wiederum wurden nach Dreiklassenwahlrecht oder Zensuswahlrecht gewählt, was Sozialdemokraten weitestgehend von der Politik hier ausschloss.

"Der Provinziallandtag bestand zuerst aus 57 Vertretern. Großgrundbesitzer, Städte und Landgemeinden entsandten je 19. Von 1875 an wählten die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen ihre Vertreter in den Provinziallandtag. Der tagte zuerst in Rendsburg, dann in Schleswig und von 1905 an zweimal jährlich in Kiel. Die Geschäfte regelte der beamtete Landesdirektor, der von 1902 an Landeshauptmann genannt wurde. 1871 wurde ein Provinzialausschuss gebildet, der zwischen den Tagungen für die laufenden Geschäfte der Selbstverwaltung zuständig war. Er wählte den Provinzialrat, der die Aufsicht über die Gemeinden wahrnahm. Im Kaiserzeitlichen Preußen war der Provinziallandtag damit ein undemokratisch zusammengesetztes Gremium mit landständischem Charakter. Es legitimierte sich ab 1875 bis 1919 durch indirekte Wahlen der Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage."[1]

Der Provinziallandtag hatte darüber hinaus wenig zu sagen. Die Politik passierte im wesentlichen im Preußischen Landtag. Auch der wurde nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt, das arme Menschen diskriminierte.

Einzelnachweise

  1. Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte: Provinziallandtag Schleswig-Holstein. in: SH von A bis Z. abgerufen 18.12.2021