Reißverschlussverfahren

Aus SPD Geschichtswerkstatt
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Der "Reißverschluss" ist ein Verfahren, das für die geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten sorgt. Die Listenplätze werden immer abwechselnd an Frauen und Männer vergeben.

Die SPD Schleswig-Holstein beschloss den Antrag "G1 Geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten" der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) auf dem Landesparteitag in Husum 2011. Eine entsprechende Reform des Landeswahlgesetzes wurde bisher nicht erreicht. Das Verfahren wird jedoch in der Regel bei der Aufstellung von Bundes-, Landes- und Kommunalwahllisten der SPD angewandt. Eine Ausnahme war die Listenaufstellung zur Bundestagswahl 2017 auf dem Landesparteitag in Lübeck.

Ohnehin ist der "Reißverschluss" nur ein erster Schritt zur Geschlechterparität in den Parlamenten. Der andere, wichtigere Schritt wäre, auch die Direktkandidaturen geschlechterparitätisch zu besetzen. Die überwiegende Zahl der WahlkreisinhaberInnen, die wieder antreten, sind männlich, und auch bei Neukandidaturen werden überwiegend Männer gewählt, vor allem in als sicher eingeschätzten Wahlkreisen. Deshalb hat der "Reißverschluss" gerade in Bereichen, in denen die SPD stark ist, kaum Auswirkungen.

Ein Beispiel ist Kiel, wo erst jetzt, gegen Ende der Legislaturperiode, von der Liste verstärkt Frauen in die Ratsversammlung einziehen. Dies wird sich aller Voraussicht nach mit der Kommunalwahl 2018 wieder ändern, da direkt in den Wahlkreisen wieder überwiegend Männer kandidieren.

Beschlusstext

G1 Geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten (2011)

(Landesvorstand wird aufgefordert, bis zur nächsten Listenwahl einen Vorschlag vorzulegen.)

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für folgende Reform des Landeswahlgesetzes einzusetzen:

  • Zulässigkeit einer Wahlliste nur unter der Voraussetzung, dass diese geschlechterparitätisch zusammengesetzt ist.
  • Alternierende Aufstellung von Frauen und Männern – der so genannte „Reißverschluss“ – auf der gesamten Wahlliste.
  • Falls erforderlich, Einfügen wahlkreisloser BewerberInnen des bei den Direktkandidaturen unterrepräsentierten Geschlechts in die Liste.[1]

Einzelnachweise