Reichstagswahlen 1919-1933

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Die Reichstagswahlen 1919-1933 fanden unter anderen Voraussetzungen statt als die Reichstagswahlen im Kaiserreich. Die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung 1919 war die erste deutschlandweite Wahl nach dem Verhältniswahlsystem. Erstmals durften auch Frauen wählen. Zusammen mit der Absenkung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre und dem Wahlrecht für Soldaten war dies die größte Wahlrechtsausweitung in der deutschen Geschichte.

Mit dem § 1 des Gesetzes gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 wurde die NSDAP zur einzigen in Deutschland bestehenden Partei erklärt. Es fanden dann noch drei Reichstagswahlen im November 1933, 1936 und 1938 statt. Das waren dann aber keine freien Wahlen mehr. Die SPD war verboten und konnte nicht antreten.