Sozialistengesetz

Aus SPD Geschichtswerkstatt
Bekanntmachung des Reichsgesetzes, 1884

Mit dem kurz Sozialistengesetz genannten Gesetz wurde im Kaiserreich zeitweise die Sozialdemokratie und ihre Presse verboten. Das am 19. Oktober 1878 vom Deutschen Reichstag mit 221 gegen 149 Stimmen beschlossene und am 21. Oktober 1878 von Wilhelm I verkündete "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" endete - nach Verlängerungen der Geltungsdauer des Gesetzes - am 30. September 1890.

Reichskanzler Otto von Bismarck, Monarchisten und Konservative betrachteten die erstarkende Sozialdemokratie als "Reichsfeinde" und gingen schon vor dem Sozialistengesetz mit repressiven Maßnahmen gegen die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften vor. Zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm l. - mit denen die Sozialdemokraten nichts zu tun hatten - lieferten Bismarck den Vorwand, lange geplante gesetzgeberische Repressalien gegen die Sozialdemokratie im Reichstag durchzusetzen.

"Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie.
Vom 21. Oktober 1878
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reiches nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages, was folgt:
§1
Vereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, sind zu verbieten.
Dasselbe gilt von Vereinen, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen : Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten.
Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art. [...]"[1]

[[Datei:{{#setmainimage:FB002461.jpg}}|thumb|right|380px|Hausdurchsuchung im Rahmen des Sozialistengesetzes, um 1879]] Das Sozialistengesetz bedeutete das Verbot der Soziademokratischen Partei, der ihr nahestehenden Gewerkschaftsorganisationen und der Parteipresse. Viele Hunderte von Sozialdemokraten wurden verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt, fast tausend Funktionäre aus ihren Wohnorten ausgewiesen und viele ins Exil gezwungen. Legal konnten sich in Deutschland nur die - als Person, nicht als Vertreter ihrer Partei - in den Reichstag gewählten Sozialdemokraten betätigen.

Nach der Verhängung des "Sozialistengesetzes" waren Hausdurchsuchungen der Polizei bei Sozialdemokraten an der Tagesordnung. Die mühsam aufgebaute Parteiorganisation wurde zerstört, denn auch Versammlungen waren nicht mehr erlaubt. Mehr als 1300 Druckschriften, Zeitungen und Broschüren wurden verboten, 322 Vereine aufgelöst.

Trotz Verfolgung und Unterdrückung hatte die SPD während der 12 Jahre stetig Zulauf erhalten. In den letzten Wahlen unter dem Ausnahmegesetz gaben mehr als 1,4 Millionen Wähler den von der Partei informell unterstützten Direktkandidaten ihre Stimme. Ihr Anteil wuchs von 6,1 Prozent im Jahr 1881 auf 19,7 Prozent im Jahr 1890. Damit ließ sie erstmals die anderen Parteien hinter sich.

Als das Gesetz im September 1890 endlich offiziell aufgehoben wurde, war in der Partei der Boden für eine Periode des politischen Machtzuwachses bereitet. In Halle gab sie sich ein neues Organisationsstatut, und sie nahm ihren endgültigen Namen an: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).

"Das Sozialistengesetz verfehlte seine Wirkung auch in Schleswig-Holstein vollkommen. Als es 1890 nach 12jähriger Geltungsdauer im Reichstag nicht verlängert wurde, war die sozialdemokratische Organisation weniger zerschlagen als vielmehr grundlegend reorganisiert' Der Aufstieg der Sozialdemokratie setzte sich kontinuierlich fort. 1890 traten allein in Kiel ca. 2000 Arbeiter zu einer 'Jubelfeier' zusammen und gründeten den 'Sozialdemokratischen Verein von Kiel'" [2]

Aber auch nach 1890 wurden Sozialdemokraten und Gewerkschafter weiter behindert und schikaniert. Die rechtliche Ausgrenzung wurde aufgehoben, die gesellschaftliche Ausgrenzung blieb jedoch noch eine lange Zeit - mit nachhaltiger Auswirkung auf ihr Verhältnis zum Staat.

Quellen

  1. Das Sozialistengesetz und die Sozialdemokratie in Württemberg 1878-1890 - [Electronic ed.] - Stuttgart : Müller & Gräff, 1984 - 900 S. [in 2 Teilbdn] = 5,8 MB PDF-Files (Auszüge) . - (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde ; 19) - ISBN 3-87532-078-6 Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2006.
  2. Danker, Uwe "Geburt der Doppelstrategie in der "Roten Hochburg" Arbeiterbewegung in Schleswig-Holstein 1863-1918" In: Demokratische Geschichte, Band 3