Diskussion:Unterbezirk: Unterschied zwischen den Versionen

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Letzter Kommentar: 4. März 2016 von CBE kielpower
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Weiß jemand, seit wann es keine Unterbezirke mehr in Schleswig-Holstein gibt? Eine Möglichkeit wäre, dass die nach der Umbenennung des Bezirksverbandes in Landesverband 1959 passiert ist. Oder es ist passiert, nach der Kreisgebietsreform in den 1970ern. In den Rechenschaftsberichten, die ich habe, sind mit Unterbezirke nicht aufgefallen. Das deutet auf das frühere Datum hin. Mein Archiv reicht da zurück bis 1967 oder so. --[[Benutzer:Kaffeeringe|Kaffeeringe]] ([[Benutzer Diskussion:Kaffeeringe|Diskussion]]) 18:30, 4. Mär. 2016 (CET)
Weiß jemand, seit wann es keine Unterbezirke mehr in Schleswig-Holstein gibt? Eine Möglichkeit wäre, dass die nach der Umbenennung des Bezirksverbandes in Landesverband 1959 passiert ist. Oder es ist passiert, nach der Kreisgebietsreform in den 1970ern. In den Rechenschaftsberichten, die ich habe, sind mit Unterbezirke nicht aufgefallen. Das deutet auf das frühere Datum hin. Mein Archiv reicht da zurück bis 1967 oder so. --[[Benutzer:Kaffeeringe|Kaffeeringe]] ([[Benutzer Diskussion:Kaffeeringe|Diskussion]]) 18:30, 4. Mär. 2016 (CET)
Im Gegensatz zur Aussage im Artikel gibt es heute noch Unterbezirke in SH, das sind die 15 Kreisverbände ("Der Bereich des Kreisverbandes umfasst die Stadt Kiel. Er ist Unterbezirk im Sinne des Organisationsstatuts.") Vermutlich wurde hier irgendwann eine Ebene eingespart und die Kreisverbände aufgewertet, denn in §8, 6 heißt es: "Die Ortsvereine können freiwillig Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverbände bilden und ihnen kommunalpolitische und organisatorische Aufgaben übertragen. Sie haben antragsrecht auf allen Gliederungsebenen der Partei. Bezirkssatzungen können bestimmen, dass die Bildung dieser Zusammenschlüsse verpflichtend ist. Die Ortsvereine sind verpflichtet, ihnen die für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlichen finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu verschaffen. Erfolgt der Zusammenschluss freiwillig, so muss der Fall des Austritts eines Ortsvereins satzungs- mäßig geregelt werden." Möglicherweise sahen frühere Organisationsstatute aber auch andere Gliederungen vor.--[[Benutzer:CBE kielpower|CBE kielpower]] ([[Benutzer Diskussion:CBE kielpower|Diskussion]]) 20:17, 4. Mär. 2016 (CET)

Version vom 4. März 2016, 20:17 Uhr

Weiß jemand, seit wann es keine Unterbezirke mehr in Schleswig-Holstein gibt? Eine Möglichkeit wäre, dass die nach der Umbenennung des Bezirksverbandes in Landesverband 1959 passiert ist. Oder es ist passiert, nach der Kreisgebietsreform in den 1970ern. In den Rechenschaftsberichten, die ich habe, sind mit Unterbezirke nicht aufgefallen. Das deutet auf das frühere Datum hin. Mein Archiv reicht da zurück bis 1967 oder so. --Kaffeeringe (Diskussion) 18:30, 4. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Im Gegensatz zur Aussage im Artikel gibt es heute noch Unterbezirke in SH, das sind die 15 Kreisverbände ("Der Bereich des Kreisverbandes umfasst die Stadt Kiel. Er ist Unterbezirk im Sinne des Organisationsstatuts.") Vermutlich wurde hier irgendwann eine Ebene eingespart und die Kreisverbände aufgewertet, denn in §8, 6 heißt es: "Die Ortsvereine können freiwillig Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverbände bilden und ihnen kommunalpolitische und organisatorische Aufgaben übertragen. Sie haben antragsrecht auf allen Gliederungsebenen der Partei. Bezirkssatzungen können bestimmen, dass die Bildung dieser Zusammenschlüsse verpflichtend ist. Die Ortsvereine sind verpflichtet, ihnen die für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlichen finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu verschaffen. Erfolgt der Zusammenschluss freiwillig, so muss der Fall des Austritts eines Ortsvereins satzungs- mäßig geregelt werden." Möglicherweise sahen frühere Organisationsstatute aber auch andere Gliederungen vor.--CBE kielpower (Diskussion) 20:17, 4. Mär. 2016 (CET)Beantworten