Verband der Arbeiterjugendvereine Deutschlands (VAJV): Unterschied zwischen den Versionen
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Er konnte sich mit der Revolution von 1918 gründen, da der § 17 des Reichsvereinsgesetzes von 1908, der die politische Organisierung von Jugendlichen verboten hatte, abgeschafft wurde. Der Verband knüpfte an die Organisierung der (sozialdemokratischen) Arbeiterjugend durch den [[Verband der jungen Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands]] (1904–1908) und durch die [[Zentralstelle für die arbeitende Jugend]] (1909–1918) an. Die Kriegsjahre 1914–1918 hatten, wie in der Sozialdemokratie, zur Aufspaltung der Arbeiterjugend geführt, die Kriegsopposition hatte die Sozialistische Jugendinternationale gegründet, die sich teilweise dem Spartakusbund anschloss. | Er konnte sich mit der Revolution von 1918 gründen, da der § 17 des Reichsvereinsgesetzes von 1908, der die politische Organisierung von Jugendlichen verboten hatte, abgeschafft wurde. Der Verband knüpfte an die Organisierung der (sozialdemokratischen) Arbeiterjugend durch den [[Verband der jungen Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands]] (1904–1908) und durch die [[Zentralstelle für die arbeitende Jugend]] (1909–1918) an. Die Kriegsjahre 1914–1918 hatten, wie in der Sozialdemokratie, zur Aufspaltung der Arbeiterjugend geführt, die Kriegsopposition hatte die Sozialistische Jugendinternationale gegründet, die sich teilweise dem Spartakusbund anschloss. | ||
Örtlicher Vertreter war in Kiel die [[Freie Jugendorganisation an der Kieler Förde]], die sich schon ab 1919 [[Arbeiter-Jugend Kiel]] nannte und mehrere [[SAJ | Örtlicher Vertreter war in Kiel die [[Freie Jugendorganisation an der Kieler Förde]], die sich schon ab 1919 [[Arbeiter-Jugend Kiel]] nannte und mehrere [[SAJ Jugendheime, Kiel|Jugendheime]] im Stadtgebiet unterhielt. | ||
Der Verband der Arbeiterjugendvereine schloss politisch eng an die Sozialdemokratie an und hatte Anfang der 1920er Jahre über 70.000 Mitglieder. Im Herbst 1922 fusionierte der Verband mit der ''[[Sozialistische Proletarierjugend|Sozialistischen Proletarierjugend]]'' (welche der [[Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands|USPD]] nahestand) zur [[Sozialistische Arbeiterjugend|Sozialistischen Arbeiter-Jugend]] (SAJ). | Der Verband der Arbeiterjugendvereine schloss politisch eng an die Sozialdemokratie an und hatte Anfang der 1920er Jahre über 70.000 Mitglieder. Im Herbst 1922 fusionierte der Verband mit der ''[[Sozialistische Proletarierjugend|Sozialistischen Proletarierjugend]]'' (welche der [[Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands|USPD]] nahestand) zur [[Sozialistische Arbeiterjugend|Sozialistischen Arbeiter-Jugend]] (SAJ). |
Version vom 22. Januar 2017, 15:04 Uhr
Der Verband der Arbeiterjugendvereine Deutschlands war ein sozialdemokratischer Jugendverband zu Beginn der Weimarer Republik.
Er konnte sich mit der Revolution von 1918 gründen, da der § 17 des Reichsvereinsgesetzes von 1908, der die politische Organisierung von Jugendlichen verboten hatte, abgeschafft wurde. Der Verband knüpfte an die Organisierung der (sozialdemokratischen) Arbeiterjugend durch den Verband der jungen Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands (1904–1908) und durch die Zentralstelle für die arbeitende Jugend (1909–1918) an. Die Kriegsjahre 1914–1918 hatten, wie in der Sozialdemokratie, zur Aufspaltung der Arbeiterjugend geführt, die Kriegsopposition hatte die Sozialistische Jugendinternationale gegründet, die sich teilweise dem Spartakusbund anschloss.
Örtlicher Vertreter war in Kiel die Freie Jugendorganisation an der Kieler Förde, die sich schon ab 1919 Arbeiter-Jugend Kiel nannte und mehrere Jugendheime im Stadtgebiet unterhielt.
Der Verband der Arbeiterjugendvereine schloss politisch eng an die Sozialdemokratie an und hatte Anfang der 1920er Jahre über 70.000 Mitglieder. Im Herbst 1922 fusionierte der Verband mit der Sozialistischen Proletarierjugend (welche der USPD nahestand) zur Sozialistischen Arbeiter-Jugend (SAJ).