Legalisierung von Cannabis: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Bundesverfassungsgericht (BVG) am [[9. März]] [[1994]], dass der Besitz von geringen Mengen Haschisch nicht mehr strafverfolgt werden müsse.<ref>Wikipedia "[https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis-Beschluss Cannabis-Beschluss"</ref> | Das Bundesverfassungsgericht (BVG) am [[9. März]] [[1994]], dass der Besitz von geringen Mengen Haschisch nicht mehr strafverfolgt werden müsse.<ref>Wikipedia "[https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis-Beschluss Cannabis-Beschluss]"</ref> | ||
Der [[Landesparteitag 1994, Eckernförde]] beschließt "Entkriminalisierung von Drogenbenutzern und Ausweitung von Substitution" | Der [[Landesparteitag 1994, Eckernförde]] beschließt "Entkriminalisierung von Drogenbenutzern und Ausweitung von Substitution" |
Version vom 18. Oktober 2013, 08:55 Uhr
In den 1990er Jahren gab es in der SPD Schleswig-Holstein einen Vorstoß zur Legalisierung von Cannabis.
1993
Der Landesparteitag 1993, Eckernförde beschließt "Neue Wege in der Drogenpolitik: 'Hilfe statt Strafe'"
- "[..] Die Abhängigen müssen entkriminalisiert werden. Niemand darf wegen Drogeneinnahme verfolgt und bestraft werden. Bis zur Streichung von Haschisch und Marihuana aus den Anlagen des BtMG ist ähnlich der Praxis in den Niederlanden auf jegliche Strafverfolgung von Rauschgiftsüchtigen zu verzichten. Die Cannabisprodukte sind aus der in Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz enthaltenen Liste der Betäubungsmittel zu streichen. [..]"
1994
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) am 9. März 1994, dass der Besitz von geringen Mengen Haschisch nicht mehr strafverfolgt werden müsse.[1]
Der Landesparteitag 1994, Eckernförde beschließt "Entkriminalisierung von Drogenbenutzern und Ausweitung von Substitution"
- "[..] Wir werden das Strafrecht bei Drogenkonsum und -besitz zum Eigenverbrauch zurücknehmen und damit zur Entkriminalisierung von Suchtkranken beitragen. Wir wollen die Freigabe von Cannabis und Cannabisprodukten nach den Regeln des Jugendschutzes."
1995
- "Deutschlands Apotheker wehren sich gegen Pläne der Gesundheitsminister der Länder, nach denen sie künftig Haschisch an Kunden über 16 Jahre verkaufen dürfen. Am Freitag vergangener Woche beschlossen die Minister, Cannabis-Produkte in einem fünfjährigen Modellversuch über Apotheken rezeptfrei zu vertreiben. Ziel sei es, so die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Heide Moser (SPD), "den Haschisch-Markt strikt vom Markt für harte Drogen wie Heroin und Kokain zu trennen"."[2]
1996
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Heide Moser startet einen Versuch, in einem Modellversuch den Abbau von Cannabis und dessen Vertrieb in Apotheken zu legalisieren.[3] Das Kieler Ministerium war damit 1995 von der Konferenz der deutschen Gesundheitsminister beauftragt worden.[4] Der Modellversuch sollte fünf Jahre dauern und wissenschaftlich begleitet werden.
1999
Der Landesparteitag 1999, Reinbek beschließt ein "Modellprojekt zur Veräußerung von Cannabis und Cannabisharz"
- "Die Landesregierung wird aufgefordert, das wissenschaftliche Modellprojekt zur Veräußerung von Cannabis (Marihuana) und Cannabisharz (Haschisch) erneut beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen.
- Im Vorfeld sind intensive Gespräche mit den Apothekerverbänden zu führen, um einen reibungslosen Ablauf des Versuches zu gewährleisten.
- Grundsätzlich sind auch alternative Ausgabemodalitäten zu prüfen. "
Quellen
- ↑ Wikipedia "Cannabis-Beschluss"
- ↑ DER SPIEGEL 48/1995 "Verkäufer gesucht"
- ↑ SPIEGEL TV: Legalize it - Die staatlich verordnete Dröhnung 17. November 1996
- ↑ Rhein Zeitung "will Haschisch-Versuch", 13. November 1996