Bürgerschaftsmitglieder in Lübeck (Kaiserreich): Unterschied zwischen den Versionen
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Alle zwei Jahre wurde ein Drittel der Bürgerschaftsvertreter neu gewählt, so dass die Mitglieder jeweils auf sechs Jahre gewählt waren.<ref>Anton, Ralph: [https://deutsche-schutzgebiete.de/wordpress/projekte/kaiserreich/freie-und-hansestadt-luebeck/ ''Freie und Hansestadt Lübeck (Freistaat)''], abgerufen 5. Dezember 2021</ref> | Alle zwei Jahre wurde ein Drittel der Bürgerschaftsvertreter neu gewählt, so dass die Mitglieder jeweils auf sechs Jahre gewählt waren.<ref>Anton, Ralph: [https://deutsche-schutzgebiete.de/wordpress/projekte/kaiserreich/freie-und-hansestadt-luebeck/ ''Freie und Hansestadt Lübeck (Freistaat)''], abgerufen 5. Dezember 2021</ref> | ||
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Version vom 6. Dezember 2021, 21:36 Uhr
Überblick über die Mitglieder der Bürgerschaft in Lübeck im Deutschen Kaiserreich bis 1918.
Wahlrecht

Die Bürgerschaft bestand aus 120 Mitgliedern, Wahlrecht haben alle deutschen Männer, die seit mindestens vier Jahren in Lübeck leben. Es gab zwei Wahlklassen: 105 Mitglieder der Bürgerschaft werden von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, die mehr als 2000 Mark Steuern bezahlen. Die übrigens 15 Mitglieder wurden von den Ärmeren gewählt.[1]
Alle zwei Jahre wurde ein Drittel der Bürgerschaftsvertreter neu gewählt, so dass die Mitglieder jeweils auf sechs Jahre gewählt waren.[2]
Mitglieder
Mitglieder waren unter anderem:
- 1905 - Theodor Schwartz, Rudolf Wissell
- 1907 - Johannes Stelling
- 1909 - Gustav Ehlers, Paul Hoff, Paul Löwigt
- 1913 - Albert Henze
Einzelnachweise
- ↑ Lt. Wikipedia: Portal:Lübeck/Projekt Bürgerschaft 1848-1937
- ↑ Anton, Ralph: Freie und Hansestadt Lübeck (Freistaat), abgerufen 5. Dezember 2021
