Bürgerschaftsmitglieder in Lübeck (Kaiserreich): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:HL Damals – Bürgerschaftssitzung.jpg|mini|Bürgerschaftssitzung, 1909|verweis=https://www.spd-geschichtswerkstatt.de/wiki/Datei:HL_Damals_%E2%80%93_B%C3%BCrgerschaftssitzung.jpg]]Die Bürgerschaft bestand aus 120 Mitgliedern, Wahlrecht haben alle deutschen Männer, die seit mindestens vier Jahren in Lübeck leben. Es gab zwei Wahlklassen: 105 Mitglieder der Bürgerschaft werden von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, die mehr als 2000 Mark Steuern bezahlen. Die übrigens 15 Mitglieder wurden von den Ärmeren gewählt.<ref name=":0">Lt. {{Wikipedia|NAME=Portal:Lübeck/Projekt Bürgerschaft 1848-1937}}</ref>
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Alle zwei Jahre wurde ein Drittel der Bürgerschaftsvertreter neu gewählt, so dass die Mitglieder jeweils auf sechs Jahre gewählt waren.<ref>Anton, Ralph: [https://deutsche-schutzgebiete.de/wordpress/projekte/kaiserreich/freie-und-hansestadt-luebeck/ ''Freie und Hansestadt Lübeck (Freistaat)''], abgerufen 5. Dezember 2021</ref>
Die Hansestadt Lübeck als Mitglied des Deutschen Bundes, später des Norddeutschen Bundes und des deutschen Kaiserreichs kannte für ihre Bürgerschaft bis [[1919]] keine Legislaturperioden. Vielmehr wurde immer nur die Hälfte der Abgeordneten der Bürgerschaft des Stadtstaates bei Wahlen neu gewählt, so dass die Kontinuität der parlamentarischen Arbeit stärker gewahrt blieb, aber auch in kürzeren zeitlichen Intervallen gewählt wurde. Bei diesen Ergänzungswahlen wurden auch durch Tod oder Mandatsniederlegung frei gewordene Sitze der „anderen“ Hälfte der Bürgerschaft durch Nachwahl wieder besetzt. <ref name=":0" />
 
Die Bürgerschaft wurde vom ''Wortführer'' einberufen, der zwei Stellvertreter hatte. Die Bürgerschaft bildete aus ihrer Mitte einen kleineren Bürgerausschuss als eine Art Rumpfparlament mit erweiterten Kompetenzen.


==Mitglieder==
==Mitglieder==

Version vom 6. Dezember 2021, 21:52 Uhr

Überblick über die Mitglieder der Bürgerschaft in Lübeck im Deutschen Kaiserreich bis 1918.

Wahlrecht

Bürgerschaftssitzung, 1909

Die Bürgerschaft bestand aus 120 Mitgliedern, Wahlrecht haben alle deutschen Männer, die seit mindestens vier Jahren in Lübeck leben. Es gab zwei Wahlklassen: 105 Mitglieder der Bürgerschaft werden von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, die mehr als 2000 Mark Steuern bezahlen. Die übrigens 15 Mitglieder wurden von den Ärmeren gewählt.[1]

Die Hansestadt Lübeck als Mitglied des Deutschen Bundes, später des Norddeutschen Bundes und des deutschen Kaiserreichs kannte für ihre Bürgerschaft bis 1919 keine Legislaturperioden. Vielmehr wurde immer nur die Hälfte der Abgeordneten der Bürgerschaft des Stadtstaates bei Wahlen neu gewählt, so dass die Kontinuität der parlamentarischen Arbeit stärker gewahrt blieb, aber auch in kürzeren zeitlichen Intervallen gewählt wurde. Bei diesen Ergänzungswahlen wurden auch durch Tod oder Mandatsniederlegung frei gewordene Sitze der „anderen“ Hälfte der Bürgerschaft durch Nachwahl wieder besetzt. [1]

Die Bürgerschaft wurde vom Wortführer einberufen, der zwei Stellvertreter hatte. Die Bürgerschaft bildete aus ihrer Mitte einen kleineren Bürgerausschuss als eine Art Rumpfparlament mit erweiterten Kompetenzen.

Mitglieder

Mitglieder waren unter anderem:

Einzelnachweise