Vorlage:PDLASH: Unterschied zwischen den Versionen

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<span style="font-size:90%">Uneingeschränkte Nutzung bedeutet, dass der Urheber auf die Ausübung der Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. Namensnennung) und die Wahrnehmung der Verwertungsrechte im weitestmöglichen Umfang verzichtet, das heißt in dem Umfang, der in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung möglich ist. Weitergehende Bedingungen (insbesondere eine Quellenangabe) sind zur Vermeidung von Missverständnissen zu empfehlen, aber nicht rechtlich verpflichtend.</span>
<span style="font-size:90%">Uneingeschränkte Nutzung bedeutet, dass der Urheber auf die Ausübung der Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. Namensnennung) und die Wahrnehmung der Verwertungsrechte im weitestmöglichen Umfang verzichtet, das heißt in dem Umfang, der in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung möglich ist. Weitergehende Bedingungen (insbesondere eine Quellenangabe) sind zur Vermeidung von Missverständnissen zu empfehlen, aber nicht rechtlich verpflichtend.</span>
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Aktuelle Version vom 16. Februar 2026, 19:00 Uhr

Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein

Diese Datei ist gemeinfrei, adäquat „public domain“ (PD); sie kann uneingeschränkt genutzt werden.

Sie wurde entweder direkt von ihrem Urheber (siehe Quellenangabe) freigegeben, die Schutzdauer ist nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen (Richtschnur: 70 Jahre nach Tod des Urhebers) oder sie erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich geschützt zu sein.

Uneingeschränkte Nutzung bedeutet, dass der Urheber auf die Ausübung der Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. Namensnennung) und die Wahrnehmung der Verwertungsrechte im weitestmöglichen Umfang verzichtet, das heißt in dem Umfang, der in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung möglich ist. Weitergehende Bedingungen (insbesondere eine Quellenangabe) sind zur Vermeidung von Missverständnissen zu empfehlen, aber nicht rechtlich verpflichtend.