Atomwaffenfreie Zone: Unterschied zwischen den Versionen
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Anfang der 1980er Jahren haben sich Schulen und Kommunen in Reaktion auf den [[NATO-Doppelbeschluss]] in ganz Deutschland zu '''atomwaffenfreien Zonen''' erklärt. Auch in Schleswig-Holstein, stellte die SPD in verschiedenen Gemeindeversammlungen (zum Beispiel in Ahrensburg<ref>DER SPIEGEL 26/1983 "[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14018780.html Friedensbewegung: Eins, zwei, drei]"</ref> oder in Kiel<ref>DER SPIEGEL 8/1983 "[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14022489.html Friedensbewegung: Innere Dynamik]"</ref>) entsprechende Anträge. Der CDU-Innenminister stufte Anträge dieser Art als "rechtswidrig" ein: | Anfang der 1980er Jahren haben sich Schulen und Kommunen in Reaktion auf den [[NATO-Doppelbeschluss]] in ganz Deutschland zu '''atomwaffenfreien Zonen''' erklärt. Auch in Schleswig-Holstein, stellte die SPD in verschiedenen Gemeindeversammlungen (zum Beispiel in Ahrensburg<ref>DER SPIEGEL 26/1983 "[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14018780.html Friedensbewegung: Eins, zwei, drei]"</ref> oder in Kiel<ref>DER SPIEGEL 8/1983 "[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14022489.html Friedensbewegung: Innere Dynamik]"</ref>) entsprechende Anträge. Der CDU-Innenminister stufte Anträge dieser Art als "rechtswidrig" ein: | ||
Version vom 21. Februar 2015, 23:07 Uhr
[[Datei:{{#setmainimage:Dirk atomwaffenfreie Zone.jpg}}|thumb|200px|right|Aufruf zu einer Unterschriftenaktion im Kreis Stormarn]] Anfang der 1980er Jahren haben sich Schulen und Kommunen in Reaktion auf den NATO-Doppelbeschluss in ganz Deutschland zu atomwaffenfreien Zonen erklärt. Auch in Schleswig-Holstein, stellte die SPD in verschiedenen Gemeindeversammlungen (zum Beispiel in Ahrensburg[1] oder in Kiel[2]) entsprechende Anträge. Der CDU-Innenminister stufte Anträge dieser Art als "rechtswidrig" ein:
- "Die Bundesländer halten sich in ihrer Argumentation an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958, das damals eine von der SPD initiierte "Volksbefragung über die atomare Bewaffnung der Bundesrepublik" stoppte. Die Ausrüstung der Bundeswehr, so das höchste Gericht, gehöre "nicht zu den Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises". Die Juristen legten aber auch fest, wann eine Gemeinde Stellung nehmen darf: wenn die "konkrete Absicht besteht, auf ihrem Gemeindegebiet" etwa "eine militärische Anlage, z. B. eine Abschußbasis für Atomsprengkörper zu errichten".[3]
Quellen
- ↑ DER SPIEGEL 26/1983 "Friedensbewegung: Eins, zwei, drei"
- ↑ DER SPIEGEL 8/1983 "Friedensbewegung: Innere Dynamik"
- ↑ DER SPIEGEL 8/1983 "Friedensbewegung: Innere Dynamik"