Landesparteirat
Aus SPD Geschichtswerkstatt
Der Landesparteirat entscheidet zwischen den Landesparteitagen über grundlegende Fragen von außen- und innenpolitischer Bedeutung, grundlegende Fragen von kommunalpolitischer Bedeutung, die sich über das Gebiet eines Kreisverbandes hinaus erstrecken. Er besteht aus 41 stimmberechtigten Mitgliedern aus Kreisverbänden und Arbeitsgemeinschaften und 7 Mitgliedern mit beratender Stimme.
Der Landesparteirat hat 2003 des Landesausschuss ersetzt.[1]
Links
- Homepage: Landesparteirat der SPD Schleswig-Holstein
- Beschlussdatenbank Beschlüsse des Landesparteirats
Quellen
- ↑ Beschlussdatenbank: S1: Satzungsändernder Antrag (2003)