Paul Gress

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Paul Gress (Greß), 9.11.1872 - 6.09.1936 in Kiel

Paul Gress der erste Stadtrat, der von der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen und nach dem allgemeinen demokratischen Wahlrecht gewählt wurde. Seine Wahl führte zum Rücktritt des damaligen Oberbürgermeister Lindemann´s, weil dieser in einer Rede anlässlich seiner Amtseinführung dessen fachliche Legitimation angezweifelt hatte.Er war gelernter Buchdrucker, danach Arbeitersekretär und kurz vor der Wahl Beigeordneter der Provinzialregierung in Schleswig Außerdem war er auch in der Kieler Arbeitersportbewegung aktiv. Paul Gress war als Stadtrat für sozialen Angelegenheiten, wie z. B. die der kommunalen Arbeitslosenunterstützung und der Jugendhilfe zuständig. Seine Wiederwahl nach Ablauf der Amtszeit im Jahre 1932 scheiterte an der bürgerlichen Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, die mit der Streichung eines weiteren Magistratsposten eine Verkleinerung des Magistrats durchsetzten. Interessant bei diesem Vorgang ist, dass in diesem Fall der Magistrats es war, welcher eine die Wiederbesetzung beider Stellen beschlossen hatte, die bürgerliche Mehrheit aber in der Stadtverordnetenversammlung mit einem breiten Bündnis von Teilen der Volkswohlsgruppe bis hin zur NSDAP diesen Antrag ablehnte, um Personalkosten zu sparen.

Den Vorwurf vom ehemaligen Oberbürgermeister Paul Lindemann, Paul Gress hätte als ehemaligen Buchdrucker und Arbeitersekretär nicht die notwendige Qualifikation für das das Amt eines besoldeten Stadtrat gehabt und wäre nur mit Hilfe seiner Partei in das Amt gekommen, wurde von der bürgerlichen Rechten während der ganzen Zeit aufrecht erhalten. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten gab es Bestrebungen seitens der Kommunalverwaltung, Paul Gress seiner Versorgungsbezüge zu entziehen. Zu diesem Schritt mochte sich die neue Kommunalverwaltung jedoch nicht durchringen. Stattdessen wurde seine Pension neu berechnet unter Streichung seiner Amtszeit als Beigeordneter in Schleswig im Jahre 1918 nach der Novemberrevolution. Damit er in dieser Angelegenheit nicht beim zuständigen Amt persönlich vorsprechen konnte, untersagte man ihn hierfür den Zutritt zum Rathaus. Nach dem Krieg erreichte seine Witwe - Paul Gress starb 1936 - eine Wiedergutmachung in dieser Angelegenheit.