Landesparteirat

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Der Landesparteirat entscheidet zwischen den Landesparteitagen über grundlegende Fragen von außen- und innenpolitischer Bedeutung, grundlegende Fragen von kommunalpolitischer Bedeutung, die sich über das Gebiet eines Kreisverbandes hinaus erstrecken. Er besteht aus 41 stimmberechtigten Mitgliedern aus Kreisverbänden und Arbeitsgemeinschaften und 7 Mitgliedern mit beratender Stimme.

Der Landesparteirat hat 2003 des Landesausschuss ersetzt.[1]

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Quellen