Kreisverband Kiel - Kreisausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Kreisausschuss''' des [[Kreisverband Kiel|Kreisverbandes Kiel]] ist gemäß §24 ff seiner Satzung "das höchste Beschlussorgan zwischen den Kreisparteitagen."<ref>Vgl. [http://www.spd-net-sh.de/kiel/images/user_pages/satzung_spd_kiel%281%29.pdf Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel], in der Fassung vom 14.6.2012, §24</ref> Er muss vor Beschlüssen des [[Kreisverband Kiel - Vorstände|Kreisvorstandes]] gehört werden, u.a. zu grundsätzlichen politischen und organisatorischen Fragen und zu personellen Veränderungen.  
Der '''Kreisausschuss''' des [[Kreisverband Kiel|Kreisverbandes Kiel]] ist gemäß §24 ff seiner Satzung "das höchste Beschlussorgan zwischen den Kreisparteitagen."<ref>''[http://www.spd-net-sh.de/kiel/images/user_pages/satzung_spd_kiel%281%29.pdf Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel]'', in der Fassung vom 14.6.2012, §24</ref> Er muss vor Beschlüssen des [[Kreisverband Kiel - Vorstände|Kreisvorstandes]] gehört werden, u.a. zu grundsätzlichen politischen und organisatorischen Fragen und zu personellen Veränderungen.  


== Zusammensetzung ==
== Zusammensetzung ==
Er setzt sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die von den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften gewählt wurden. Die Ortsvereine haben je angefangene 100 OV-Mitglieder eine Stimme, die Arbeitsgemeinschaften je eine Stimme. Ein Antrag, den Arbeitsgemeinschaften jeweils eine weitere Stimme zuzugestehen, erhielt auf dem [[Kreisparteitag]] am [[14. Juni]] [[2014]] keine Mehrheit.<ref>Vgl. Protokoll des Kreisparteitages vom 14.6.2014</ref>
Er setzt sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die von den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften gewählt wurden. Die Ortsvereine haben je angefangene 100 OV-Mitglieder eine Stimme, die Arbeitsgemeinschaften je eine Stimme. Ein Antrag, den Arbeitsgemeinschaften jeweils eine weitere Stimme zuzugestehen, erhielt auf dem [[Kreisparteitag]] am [[14. Juni]] [[2014]] keine Mehrheit.<ref>Vgl. Protokoll des Kreisparteitages vom 14.6.2014</ref>


Beratend nehmen teil die Mitglieder des Kreisvorstandes, ein Mitglied der Kontrollkommission, ein Mitglied der SPD-Ratsfraktion, die Kieler Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion, die Geschäftsführung des Kreisverbandes, die Kieler Delegierten des Landesparteirates und des Landesparteitages.<ref>[http://www.spd-net-sh.de/kiel/images/user_pages/satzung_spd_kiel%281%29.pdf Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel], in der Fassung vom 14.6.2012, §26</ref>
Beratend nehmen teil die Mitglieder des Kreisvorstandes, ein Mitglied der Kontrollkommission, ein Mitglied der SPD-Ratsfraktion, die Kieler Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion, die Geschäftsführung des Kreisverbandes, die Kieler Delegierten des Landesparteirates und des Landesparteitages.<ref>''[http://www.spd-net-sh.de/kiel/images/user_pages/satzung_spd_kiel%281%29.pdf Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel]'', in der Fassung vom 14.6.2012, §26</ref>


Die Sitzungen des Kreisausschusses sind parteiöffentlich, alle Mitglieder eingeladen, sich an den Diskussionen zu beteiligen.
Die Sitzungen des Kreisausschusses sind parteiöffentlich, alle Mitglieder eingeladen, sich an den Diskussionen zu beteiligen.
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== Sitzungszyklus ==
== Sitzungszyklus ==
Er tagt in der Regel jeden 3. Mittwoch im Monat im [[Gewerkschaftshaus Kiel|Kieler Gewerkschaftshaus]] (ausgenommen Ferien- und Feiertage). Auf Verlangen des Kreisvorstandes oder - mit Begründung - eines Drittels der Mitglieder des Kreisausschusses muss er innerhalb einer Woche einberufgen werden.<ref>[http://www.spd-net-sh.de/kiel/images/user_pages/satzung_spd_kiel%281%29.pdf Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel], in der Fassung vom 14.6.2012, §25 3)</ref>
Er tagt in der Regel jeden 3. Mittwoch im Monat im [[Gewerkschaftshaus Kiel|Kieler Gewerkschaftshaus]] (ausgenommen Ferien- und Feiertage). Auf Verlangen des Kreisvorstandes oder - mit Begründung - eines Drittels der Mitglieder des Kreisausschusses muss er innerhalb einer Woche einberufgen werden.<ref>''[http://www.spd-net-sh.de/kiel/images/user_pages/satzung_spd_kiel%281%29.pdf Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel]'', in der Fassung vom 14.6.2012, §25 3)</ref>


== Tagungsleitung ==
== Tagungsleitung ==

Version vom 9. Dezember 2015, 04:04 Uhr

Der Kreisausschuss des Kreisverbandes Kiel ist gemäß §24 ff seiner Satzung "das höchste Beschlussorgan zwischen den Kreisparteitagen."[1] Er muss vor Beschlüssen des Kreisvorstandes gehört werden, u.a. zu grundsätzlichen politischen und organisatorischen Fragen und zu personellen Veränderungen.

Zusammensetzung

Er setzt sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die von den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften gewählt wurden. Die Ortsvereine haben je angefangene 100 OV-Mitglieder eine Stimme, die Arbeitsgemeinschaften je eine Stimme. Ein Antrag, den Arbeitsgemeinschaften jeweils eine weitere Stimme zuzugestehen, erhielt auf dem Kreisparteitag am 14. Juni 2014 keine Mehrheit.[2]

Beratend nehmen teil die Mitglieder des Kreisvorstandes, ein Mitglied der Kontrollkommission, ein Mitglied der SPD-Ratsfraktion, die Kieler Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion, die Geschäftsführung des Kreisverbandes, die Kieler Delegierten des Landesparteirates und des Landesparteitages.[3]

Die Sitzungen des Kreisausschusses sind parteiöffentlich, alle Mitglieder eingeladen, sich an den Diskussionen zu beteiligen.

Im Mittelpunkt stehen Berichte aus dem Kreisvorstand und der Ratsfraktion sowie zu aktuellen politischen Themen aller Ebenen.

Sitzungszyklus

Er tagt in der Regel jeden 3. Mittwoch im Monat im Kieler Gewerkschaftshaus (ausgenommen Ferien- und Feiertage). Auf Verlangen des Kreisvorstandes oder - mit Begründung - eines Drittels der Mitglieder des Kreisausschusses muss er innerhalb einer Woche einberufgen werden.[4]

Tagungsleitung

Der Kreisausschuss wählt aus seiner Mitte für jeweils ein Jahr eine zweiköpfige Tagungsleitung.

Quellen

  1. Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel, in der Fassung vom 14.6.2012, §24
  2. Vgl. Protokoll des Kreisparteitages vom 14.6.2014
  3. Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel, in der Fassung vom 14.6.2012, §26
  4. Satzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Kreisverband Kiel, in der Fassung vom 14.6.2012, §25 3)