Verband der Arbeiterjugendvereine Deutschlands (VAJV): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Oktober 2017, 04:14 Uhr
Der Verband der Arbeiterjugendvereine Deutschlands war ein sozialdemokratischer Jugendverband zu Beginn der Weimarer Republik.
Er konnte sich mit der Revolution von 1918 gründen, da der § 17 des Reichsvereinsgesetzes von 1908, der die politische Organisierung von Jugendlichen verboten hatte, abgeschafft wurde. Der Verband knüpfte an die Organisation der (sozialdemokratischen) Arbeiterjugend durch den von Süddeutschland ausgehenden Verband der jungen Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands (1904–1908), die norddeutsche Vereinigung der freien Jugendorganisationen in Deutschland und die Zentralstelle für die arbeitende Jugend (1909–1918) an. Die Jahre des 1. Weltkriegs (1914–1918) hatten, wie in der Sozialdemokratie, zur Aufspaltung der Arbeiterjugend geführt. Die Kriegsopposition hatte die Sozialistische Jugendinternationale gegründet, die sich teilweise dem Spartakusbund anschloss.
Örtliche Vertreterin war in Kiel die Freie Jugendorganisation an der Kieler Förde, die sich ab 1919 Arbeiter-Jugend Kiel nannte und mehrere Jugendheime im Stadtgebiet unterhielt.
Der Verband der Arbeiterjugendvereine schloss sich politisch eng an die Sozialdemokratie an und hatte Anfang der 1920er Jahre über 70.000 Mitglieder. Im Herbst 1922 fusionierte er mit der Sozialistischen Proletarierjugend (die der USPD nahestand) zur Sozialistischen Arbeiter-Jugend (SAJ).