Reißverschlussverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Die SPD Schleswig-Holstein hat dieses Verfahren auf Antrag der [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen ( | Die SPD Schleswig-Holstein hat dieses Verfahren auf Antrag der [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF)]] auf dem [[Landesparteitag 2011, Husum|Landesparteitag in Husum 2011]] beschlossen. | ||
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Version vom 13. Oktober 2013, 22:37 Uhr
Das Reißverschlussverfahren (kurz: "Reißverschluss") soll für eine geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten sorgen. Die Listenplätze werden immer abwechselt an das eine und dann an das andere Geschlecht vergeben.
Die SPD Schleswig-Holstein hat dieses Verfahren auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) auf dem Landesparteitag in Husum 2011 beschlossen.
Beschlusstext
[G1 Geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten (2011)]
(Landesvorstand wird aufgefordert, bis zur nächsten Listenwahl einen Vorschlag vorzulegen.)
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für folgende Reform des Landeswahlgesetzes einzusetzen:
- Zulässigkeit einer Wahlliste nur unter der Voraussetzung, dass diese geschlechterparitätisch zusammengesetzt ist.
- Alternierende Aufstellung von Frauen und Männern – der so genannte „Reißverschluss“ – auf der gesamten Wahlliste.
- Falls erforderlich, Einfügen wahlkreisloser BewerberInnen des bei den Direktkandidaturen unterrepräsentierten Geschlechts in die Liste.