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Der '''Datenschutz''' in Schleswig-Holstein ist stark von der Sozialdemokratie vorangetrieben worden.
Der '''Datenschutz''' in Schleswig-Holstein ist stark von der Sozialdemokratie vorangetrieben worden.


[[1973]] brachte [[Jürgen Oldenburg]] für die SPD Fraktion einen Entwurf für ein "Gesetz zum Schutze vor mißbräuchlicher Datennutzung (Landesdatenschutzgesetz)" in den Landtag ein, der dann aber vor der Wahl nicht mehr abschließend behandelt wurde.  
[[1973]] brachte [[Jürgen Oldenburg]] für die SPD Fraktion einen Entwurf für ein "Gesetz zum Schutze vor mißbräuchlicher Datennutzung (Landesdatenschutzgesetz)"<ref>{{Drucksache|WP=7|NR=484}}</ref> in den Landtag ein, der dann aber vor der Wahl nicht mehr abschließend behandelt wurde.  


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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Version vom 6. April 2022, 20:15 Uhr

Der Datenschutz in Schleswig-Holstein ist stark von der Sozialdemokratie vorangetrieben worden.

1973 brachte Jürgen Oldenburg für die SPD Fraktion einen Entwurf für ein "Gesetz zum Schutze vor mißbräuchlicher Datennutzung (Landesdatenschutzgesetz)"[1] in den Landtag ein, der dann aber vor der Wahl nicht mehr abschließend behandelt wurde.

Einzelnachweise

  1. Schleswig-Holsteinischer Landtag, 7. Wahlperiode: Drucksache 7/484