Legalisierung von Cannabis: Unterschied zwischen den Versionen
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Die [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)]] diskutierte in einer Veranstaltung über ''Wege zu einer neuen Drogenpolitik''.<ref>[https://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/wahl13/plenum/plenprot/XQQP13-13.pdf#page=65 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg im Bundesrat, Drucksache dort 296/92, "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes" - Wolfgang Kubicki], Plenarprotokoll des schleswig-holsteinischen Landtags (13. Wahlperiode) - 7. Sitzung, Mittwoch, 9. September 1992, Seite 433</ref> | Die [[Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ)]] diskutierte in einer Veranstaltung über ''Wege zu einer neuen Drogenpolitik''.<ref>[https://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/wahl13/plenum/plenprot/XQQP13-13.pdf#page=65 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg im Bundesrat, Drucksache dort 296/92, "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes" - Wolfgang Kubicki], Plenarprotokoll des schleswig-holsteinischen Landtags (13. Wahlperiode) - 7. Sitzung, Mittwoch, 9. September 1992, Seite 433</ref> | ||
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Der [[Landesparteitag 1993, Eckernförde|Ordentliche Landesparteitag]] in Eckernförde beschloss ''[http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/B5:_Neue_Wege_in_der_Drogenpolitik:_%22Hilfe_statt_Strafe%22_(1993) Neue Wege in der Drogenpolitik: 'Hilfe statt Strafe]''. Im Antrag wurde gefordert: | Der [[Landesparteitag 1993, Eckernförde|Ordentliche Landesparteitag]] in Eckernförde beschloss ''[http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/B5:_Neue_Wege_in_der_Drogenpolitik:_%22Hilfe_statt_Strafe%22_(1993) Neue Wege in der Drogenpolitik: 'Hilfe statt Strafe]''. Im Antrag wurde gefordert: | ||
<blockquote>"Die Abhängigen müssen entkriminalisiert werden. Niemand darf wegen Drogeneinnahme verfolgt und bestraft werden. Bis zur Streichung von Haschisch und Marihuana aus den Anlagen des BtMG ist ähnlich der Praxis in den Niederlanden auf jegliche Strafverfolgung von Rauschgiftsüchtigen zu verzichten. Die Cannabisprodukte sind aus der in Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz enthaltenen Liste der Betäubungsmittel zu streichen."</blockquote> | <blockquote>"Die Abhängigen müssen entkriminalisiert werden. Niemand darf wegen Drogeneinnahme verfolgt und bestraft werden. Bis zur Streichung von Haschisch und Marihuana aus den Anlagen des BtMG ist ähnlich der Praxis in den Niederlanden auf jegliche Strafverfolgung von Rauschgiftsüchtigen zu verzichten. Die Cannabisprodukte sind aus der in Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz enthaltenen Liste der Betäubungsmittel zu streichen."</blockquote>Justizminister [[Klaus Klingner]] wies im Mai [[1993]] die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein an, von Verfolgung abzusehen, wenn Konsumenten im Besitz geringer Mengen von Drogen seien. Als "geringe Menge" galten ab jetzt 30 Gramm für Cannabis, fünf Gramm für Kokain und Amphetamine und ein Gramm bei Heroin. Er sagte: "Wir wollen die Dealer verfolgen, nicht die Konsumenten."<ref>''[https://taz.de/!1561964/ Drogen: Ja oder Nein?]'', taz, 20.5.1994, Seite 2</ref> | ||
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Der [[Landesparteitag 1994, Eckernförde|Außerordentliche Landesparteitag]] in Eckernförde fasste einen Beschluss zur ''[http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/B4:_Entkriminalisierung_von_Drogenbenutzern_und_Ausweitung_von_Substitution_(1994) Entkriminalisierung von Drogenbenutzern und Ausweitung von Substitution]'', in dem es hieß: | Der [[Landesparteitag 1994, Eckernförde|Außerordentliche Landesparteitag]] in Eckernförde fasste einen Beschluss zur ''[http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/B4:_Entkriminalisierung_von_Drogenbenutzern_und_Ausweitung_von_Substitution_(1994) Entkriminalisierung von Drogenbenutzern und Ausweitung von Substitution]'', in dem es hieß: | ||
<blockquote>"Wir werden das Strafrecht bei Drogenkonsum und -besitz zum Eigenverbrauch zurücknehmen und damit zur Entkriminalisierung von Suchtkranken beitragen. Wir wollen die Freigabe von Cannabis und Cannabisprodukten nach den Regeln des Jugendschutzes."</blockquote> | <blockquote>"Wir werden das Strafrecht bei Drogenkonsum und -besitz zum Eigenverbrauch zurücknehmen und damit zur Entkriminalisierung von Suchtkranken beitragen. Wir wollen die Freigabe von Cannabis und Cannabisprodukten nach den Regeln des Jugendschutzes."</blockquote>Gleichzeitig wollten CDU/CSU in der Bundesregierung die Regeln wieder verschärfen. Justizminister [[Klaus Klingner]] war empört: "Wir sind schlagartig zum kalten Drogenkrieg zurückgekehrt."<ref>''[https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/13684649 Zurück zum Krieg]'', DER SPIEGEL, 21/1994, Seite 33</ref> | ||
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Version vom 21. Januar 2024, 11:15 Uhr
Die Legalisierung von Cannabis für den Eigengebrauch und die Entkriminalisierung von Abhängigen findet in der SPD Schleswig-Holstein viel Unterstützung. Einen ersten Vorstoß gab es schon in den 1990er Jahren.
1992
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) diskutierte in einer Veranstaltung über Wege zu einer neuen Drogenpolitik.[1]
1993
Der Ordentliche Landesparteitag in Eckernförde beschloss Neue Wege in der Drogenpolitik: 'Hilfe statt Strafe. Im Antrag wurde gefordert:
"Die Abhängigen müssen entkriminalisiert werden. Niemand darf wegen Drogeneinnahme verfolgt und bestraft werden. Bis zur Streichung von Haschisch und Marihuana aus den Anlagen des BtMG ist ähnlich der Praxis in den Niederlanden auf jegliche Strafverfolgung von Rauschgiftsüchtigen zu verzichten. Die Cannabisprodukte sind aus der in Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz enthaltenen Liste der Betäubungsmittel zu streichen."
Justizminister Klaus Klingner wies im Mai 1993 die Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein an, von Verfolgung abzusehen, wenn Konsumenten im Besitz geringer Mengen von Drogen seien. Als "geringe Menge" galten ab jetzt 30 Gramm für Cannabis, fünf Gramm für Kokain und Amphetamine und ein Gramm bei Heroin. Er sagte: "Wir wollen die Dealer verfolgen, nicht die Konsumenten."[2]
1994
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 9. März 1994, dass der Besitz von geringen Mengen Haschisch nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden müsse.[3]
Der Außerordentliche Landesparteitag in Eckernförde fasste einen Beschluss zur Entkriminalisierung von Drogenbenutzern und Ausweitung von Substitution, in dem es hieß:
"Wir werden das Strafrecht bei Drogenkonsum und -besitz zum Eigenverbrauch zurücknehmen und damit zur Entkriminalisierung von Suchtkranken beitragen. Wir wollen die Freigabe von Cannabis und Cannabisprodukten nach den Regeln des Jugendschutzes."
Gleichzeitig wollten CDU/CSU in der Bundesregierung die Regeln wieder verschärfen. Justizminister Klaus Klingner war empört: "Wir sind schlagartig zum kalten Drogenkrieg zurückgekehrt."[4]
1995
Im November berichtete der SPIEGEL:
"Deutschlands Apotheker wehren sich gegen Pläne der Gesundheitsminister der Länder, nach denen sie künftig Haschisch an Kunden über 16 Jahre verkaufen dürfen. Am Freitag vergangener Woche beschlossen die Minister, Cannabis-Produkte in einem fünfjährigen Modellversuch über Apotheken rezeptfrei zu vertreiben. Ziel sei es, so die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Heide Moser (SPD), 'den Haschisch-Markt strikt vom Markt für harte Drogen wie Heroin und Kokain zu trennen'."[5]
1996
Heide Moser bemühte sich, den Modellversuch zum legalen Vertrieb in Apotheken zu starten[6], mit dem sie die Konferenz der deutschen GesundheitsministerInnen im Vorjahr beauftragt hatte.[7] Der Modellversuch war auf fünf Jahre geplant und sollte wissenschaftlich begleitet werden.[8] Zuständig sein sollte Prof. Dr. Peter Raschke von der Universität Hamburg, Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften, der bereits im Vorfeld ein Gutachten erstellt und laut Rhein-Zeitung Vorschläge für den Modellversuch erarbeitet hatte.
"In dem Gutachten wird eine Dauer des Versuches von fünf Jahren vorgeschlagen. Maximal fünf Gramm Haschisch oder Marihuana sollten abgegeben werden, jede Verpackungseinheit enthält 0,5 Gramm. Der Kaufpreis sollte über dem Schwarzmarktpreis liegen, damit sich der Weiterverkauf nicht lohne. Als Altersgrenze wird in dem Gutachten 16 Jahre vorgeschlagen, weil dies das typische Einstiegsalter sei."[9]
1997
Auch 1997 war der Modellversuch noch nicht begonnen. Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) lehnte ihn ab.[10]
"Seehofer kündigte an, er werde alles daransetzen, um den Modellversuch zu verhindern. Die Drogenpolitik der schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerin Heide Moser (SPD) hält der Bundesgesundheitsminister für falsch. Er glaube nicht, daß durch die kontrollierte Abgabe von Haschisch die Beschaffungskriminalität eingedämmt werden könne. Der Suchtkontrollrat der Vereinten Nationen unterstützt Seehofers Kritik und forderte die Bundesregierung auf, sich gegen den geplanten Cannabis-Verkauf in Schleswig-Holstein einzusetzen"[11]
1999
Mittlerweile hatte die Bundesregierung gewechselt; Bundeskanzler Gerhard Schröder führte eine rot/grüne Regierung. Gesundheitsministerin war die Grüne Andrea Fischer. Der Ordentliche Landesparteitag in Reinbek beschloss ein Modellprojekt zur Veräußerung von Cannabis und Cannabisharz. Die Kernforderungen waren:
"Die Landesregierung wird aufgefordert, das wissenschaftliche Modellprojekt zur Veräußerung von Cannabis (Marihuana) und Cannabisharz (Haschisch) erneut beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen.
Im Vorfeld sind intensive Gespräche mit den Apothekerverbänden zu führen, um einen reibungslosen Ablauf des Versuches zu gewährleisten.
Grundsätzlich sind auch alternative Ausgabemodalitäten zu prüfen."
2005
Der Koalitionsvertrag mit der CDU 2005 enthielt eine expliziten Abkehr von den bisherigen Legalisierungsbestrebungen:
"Wir werden Cannabis wieder verstärkt in den Fokus unserer Präventionsbemühungen rücken, da sich besorgniserregende Verläufe gerade bei Dauerkonsumenten mehren. Dabei streben wir einen umfangreichen und aufeinander abgestimmten Maßnahmemix zu Tabak-, Alkohol- und Cannabisprävention an. Wir werden eine öffentliche Risikodebatte zu Cannabis führen, die nicht auf eine Legalisierung abzielt."
2012
Erst für den Vertrag der Küstenkoalition 2012 beschloss die Landes-SPD wieder Progressiveres im Umgang mit der weichen Droge Cannabis:
"Wir werden eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Drogenkonsumenten anstreben, die diese vor der Kriminalisierung schützt. Bis eine bundesweite Regelung gefunden ist, werden wir die „geringen Mengen“ zum Eigenverbrauch weicher Drogen im Sinne des § 31a BtMG in Schleswig-Holstein überprüfen, anheben und uns dabei an einer fortschrittlichen Drogenpolitik orientieren, um den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit zu geben, flexibel auf den Einzelfall zu reagieren."
2015
Die Ziele dieser Vorstöße waren bis 2015 noch nicht erreicht. Immerhin einigte sich die Große Koalition darauf, zumindest den Anbau und Handel mit Cannabis zur Schmerztherapie von staatlicher Seite zu regeln und Patientinnen und Patienten über eine "Cannabisagentur" den Zugang zu erleichtern.[12]
2018
Das FDP-geführte Sozialministerium nahm einen erneuten Anlauf für einen Modellversuch zur Cannabis-Legalisierung.[13]
2019
In der Landtagsdebatte über den erneuten Anlauf zu einem Modellversuch in Schleswig-Holstein sprach sich die SPD für diesen Versuch aus:
Im Juli erklärte Sozialminister Heiner Garg (FDP) das Projekt für gescheitert.[14]
Der Landesparteirat beschloss im September, die SPD-Abgeordneten sollten sich dafür einsetzen, dass zumindest der private Konsum von Cannabis in Schleswig-Holstein legal werde.[15] Dieser Beschluss fällt damit hinter das zurück, was die SPD Schleswig-Holstein seit den 1990ern zu erreichen versuchte.
2020
Ein erneuter Beschluss des Landesparteirats sollte den Beschluss von 2019 konkretisieren und die Forderung nach der Legalisierung von Cannabis ins Programm für die Bundestagswahl 2021 bringen. Der Beschluss sah nicht mehr nur die Entkriminalisierung der Konsumierenden vor, sondern auch den legalen Verkauf an Volljährige in lizenzierten Geschäften.
Einzelnachweise
- ↑ Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg im Bundesrat, Drucksache dort 296/92, "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes" - Wolfgang Kubicki, Plenarprotokoll des schleswig-holsteinischen Landtags (13. Wahlperiode) - 7. Sitzung, Mittwoch, 9. September 1992, Seite 433
- ↑ Drogen: Ja oder Nein?, taz, 20.5.1994, Seite 2
- ↑ Wikipedia, abgerufen 18.10.2013
- ↑ Zurück zum Krieg, DER SPIEGEL, 21/1994, Seite 33
- ↑ Verkäufer gesucht, DER SPIEGEL, 27.11.1995
- ↑ Legalize it - Die staatlich verordnete Dröhnung, SPIEGEL TV, 17.11.1996
- ↑ Schleswig-Holstein will Haschisch-Versuch, Rhein-Zeitung, 13.11.1996
- ↑ Gescannte Version des Antrags des Vereins für Drogenpolitik e.V.
- ↑ Sturm der Entrüstung wegen Haschverkauf in der Apotheke: "Bekifftes Land"?, Rhein-Zeitung, 12.11.1996
- ↑ Eine Schnapsidee, DER SPIEGEL, 25.11.1996
- ↑ Seehofer kritisiert Modellversuch zur Abgabe von Haschisch, Deutsches Ärzteblatt, 28.3.1997
- ↑ Regierung regelt Handel mit Cannabis, Kieler Nachrichten, 2.11.2015
- ↑ Landesregierung prüft Cannabis-Freigabe, Kieler Nachrichten, 6.2.2018
- ↑ SPD, Grüne und FDP bedauern Hasch-Stopp, Kieler Nachrichten, 29.7.2019
- ↑ Cannabis (2019)