Legalisierung von Cannabis: Unterschied zwischen den Versionen
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: "Die Abhängigen müssen entkriminalisiert werden. Niemand darf wegen Drogeneinnahme verfolgt und bestraft werden. Bis zur Streichung von Haschisch und Marihuana aus den Anlagen des BtMG ist ähnlich der Praxis in den Niederlanden auf jegliche Strafverfolgung von Rauschgiftsüchtigen zu verzichten. Die Cannabisprodukte sind aus der in Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz enthaltenen Liste der Betäubungsmittel zu streichen." | : "Die Abhängigen müssen entkriminalisiert werden. Niemand darf wegen Drogeneinnahme verfolgt und bestraft werden. Bis zur Streichung von Haschisch und Marihuana aus den Anlagen des BtMG ist ähnlich der Praxis in den Niederlanden auf jegliche Strafverfolgung von Rauschgiftsüchtigen zu verzichten. Die Cannabisprodukte sind aus der in Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz enthaltenen Liste der Betäubungsmittel zu streichen." | ||
Version vom 28. November 2015, 22:11 Uhr
In den 1990er Jahren gab es in der SPD Schleswig-Holstein einen Vorstoß zur Legalisierung von Cannabis.
1993
Der Ordentliche Landesparteitag in Eckernförde beschloss Neue Wege in der Drogenpolitik: 'Hilfe statt Strafe'. Im Antrag wurde gefordert:
- "Die Abhängigen müssen entkriminalisiert werden. Niemand darf wegen Drogeneinnahme verfolgt und bestraft werden. Bis zur Streichung von Haschisch und Marihuana aus den Anlagen des BtMG ist ähnlich der Praxis in den Niederlanden auf jegliche Strafverfolgung von Rauschgiftsüchtigen zu verzichten. Die Cannabisprodukte sind aus der in Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz enthaltenen Liste der Betäubungsmittel zu streichen."
1994
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 9. März 1994, dass der Besitz von geringen Mengen Haschisch nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden müsse.[1]
Der Außerordentliche Landesparteitag in Eckernförde fasste einen Beschluss zur Entkriminalisierung von Drogenbenutzern und Ausweitung von Substitution, in dem es hieß:
- "Wir werden das Strafrecht bei Drogenkonsum und -besitz zum Eigenverbrauch zurücknehmen und damit zur Entkriminalisierung von Suchtkranken beitragen. Wir wollen die Freigabe von Cannabis und Cannabisprodukten nach den Regeln des Jugendschutzes."
1995
Im November berichtete der SPIEGEL:
- "Deutschlands Apotheker wehren sich gegen Pläne der Gesundheitsminister der Länder, nach denen sie künftig Haschisch an Kunden über 16 Jahre verkaufen dürfen. Am Freitag vergangener Woche beschlossen die Minister, Cannabis-Produkte in einem fünfjährigen Modellversuch über Apotheken rezeptfrei zu vertreiben. Ziel sei es, so die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Heide Moser (SPD), 'den Haschisch-Markt strikt vom Markt für harte Drogen wie Heroin und Kokain zu trennen'."[2]
1996
Heide Moser bemühte sich, den Modellversuch zum legalen Vertrieb in Apotheken zu starten[3], mit dem sie die Konferenz der deutschen GesundheitsministerInnen im Vorjahr beauftragt hatte.[4] Der Modellversuch war auf fünf Jahre geplant und sollte wissenschaftlich begleitet werden.[5] Zuständig sein sollte Prof. Dr. Peter Raschke von der Universität Hamburg, Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften, der bereits im Vorfeld ein Gutachten erstellt und laut Rhein-Zeitung Vorschläge für den Modellversuch erarbeitet hatte.
- "In dem Gutachten wird eine Dauer des Versuches von fünf Jahren vorgeschlagen. Maximal fünf Gramm Haschisch oder Marihuana sollten abgegeben werden, jede Verpackungseinheit enthält 0,5 Gramm. Der Kaufpreis sollte über dem Schwarzmarktpreis liegen, damit sich der Weiterverkauf nicht lohne. Als Altersgrenze wird in dem Gutachten 16 Jahre vorgeschlagen, weil dies das typische Einstiegsalter sei."[6]
1997
Auch 1997 war der Modellversuch noch nicht begonnen. Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) lehnte ihn ab.[7]
- "Seehofer kündigte an, er werde alles daransetzen, um den Modellversuch zu verhindern. Die Drogenpolitik der schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerin Heide Moser (SPD) hält der Bundesgesundheitsminister für falsch. Er glaube nicht, daß durch die kontrollierte Abgabe von Haschisch die Beschaffungskriminalität eingedämmt werden könne. Der Suchtkontrollrat der Vereinten Nationen unterstützt Seehofers Kritik und forderte die Bundesregierung auf, sich gegen den geplanten Cannabis-Verkauf in Schleswig-Holstein einzusetzen"[8]
1999
Mittlerweile hatte die Bundesregierung gewechselt und Bundeskanzler Gerhard Schröder führte eine rot/grüne Regierung. Gesundheitsministerin war die Grüne Andrea Fischer. Der Ordentliche Landesparteitag in Reinbek beschloss ein Modellprojekt zur Veräußerung von Cannabis und Cannabisharz. Die Kernforderungen waren:
- "Die Landesregierung wird aufgefordert, das wissenschaftliche Modellprojekt zur Veräußerung von Cannabis (Marihuana) und Cannabisharz (Haschisch) erneut beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen.
- Im Vorfeld sind intensive Gespräche mit den Apothekerverbänden zu führen, um einen reibungslosen Ablauf des Versuches zu gewährleisten.
- Grundsätzlich sind auch alternative Ausgabemodalitäten zu prüfen."
2015
Die Ziele dieser Vorstöße waren bis 2015 noch nicht erreicht. Immerhin einigte sich die Große Koalition darauf, zumindest den Anbau und Handel mit Cannabis zur Schmerztherapie von staatlicher Seite zu regeln und Patientinnen und Patienten über eine "Cannabisagentur" den Zugang zu erleichtern.[9]
Quellen
- ↑ Wikipedia, abgerufen 18.10.2013
- ↑ Verkäufer gesucht, DER SPIEGEL, 27.11.1995
- ↑ Legalize it - Die staatlich verordnete Dröhnung, SPIEGEL TV, 17.11.1996
- ↑ Schleswig-Holstein will Haschisch-Versuch, Rhein-Zeitung, 13.11.1996
- ↑ Gescannte Version des Antrags des Vereins für Drogenpolitik e.V.
- ↑ Sturm der Entrüstung wegen Haschverkauf in der Apotheke: "Bekifftes Land"?, Rhein-Zeitung, 12.11.1996
- ↑ Eine Schnapsidee, DER SPIEGEL, 25.11.1996
- ↑ Seehofer kritisiert Modellversuch zur Abgabe von Haschisch, Deutsches Ärzteblatt, 28.3.1997
- ↑ Regierung regelt Handel mit Cannabis, Kieler Nachrichten, 2.11.2015