Bürgerschaftsmitglieder in Lübeck (Kaiserreich): Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:HL Damals – Bürgerschaftssitzung.jpg|mini|Bürgerschaftssitzung, 1909|verweis=https://www.spd-geschichtswerkstatt.de/wiki/Datei:HL_Damals_%E2%80%93_B%C3%BCrgerschaftssitzung.jpg]]Die Bürgerschaft bestand aus 120 Mitgliedern | [[Datei:HL Damals – Bürgerschaftssitzung.jpg|mini|Bürgerschaftssitzung, 1909|verweis=https://www.spd-geschichtswerkstatt.de/wiki/Datei:HL_Damals_%E2%80%93_B%C3%BCrgerschaftssitzung.jpg]]Die Bürgerschaft bestand aus 120 Mitgliedern. Das Wahlrecht hatten alle deutschen Männer, die seit mindestens vier Jahren in Lübeck lebten. Es gab zwei Wahlklassen: 105 Mitglieder der Bürgerschaft wurden von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, die mehr als 2000 Mark Steuern zahlten. Die übrigen 15 Mitglieder wurden von den Ärmeren gewählt.<ref name=":0">Lt. {{Wikipedia|NAME=Portal:Lübeck/Projekt Bürgerschaft 1848-1937}}</ref> | ||
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Die Bürgerschaft wurde vom ''Wortführer'' einberufen, der zwei Stellvertreter hatte. Die Bürgerschaft bildete aus ihrer Mitte einen kleineren Bürgerausschuss als eine Art Rumpfparlament mit erweiterten Kompetenzen. | Die Bürgerschaft wurde vom ''Wortführer'' einberufen, der zwei Stellvertreter hatte. Die Bürgerschaft bildete aus ihrer Mitte einen kleineren Bürgerausschuss als eine Art Rumpfparlament mit erweiterten Kompetenzen. | ||
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Version vom 23. April 2022, 21:38 Uhr
Überblick über die Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft im Deutschen Kaiserreich bis 1918.
Wahlrecht

Die Bürgerschaft bestand aus 120 Mitgliedern. Das Wahlrecht hatten alle deutschen Männer, die seit mindestens vier Jahren in Lübeck lebten. Es gab zwei Wahlklassen: 105 Mitglieder der Bürgerschaft wurden von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, die mehr als 2000 Mark Steuern zahlten. Die übrigen 15 Mitglieder wurden von den Ärmeren gewählt.[1]
Die Hansestadt Lübeck als Mitglied des Deutschen Bundes, später des Norddeutschen Bundes und des deutschen Kaiserreichs, kannte für ihre Bürgerschaft bis 1919 keine Legislaturperioden. Vielmehr wurde immer nur die Hälfte der Abgeordneten der Bürgerschaft zu den Wahlterminen neu gewählt, so dass die Kontinuität der parlamentarischen Arbeit stärker gewahrt blieb, aber auch in kürzeren zeitlichen Intervallen gewählt wurde. Bei diesen Ergänzungswahlen wurden auch durch Tod oder Mandatsniederlegung frei gewordene Sitze der „anderen“ Hälfte der Bürgerschaft durch Nachwahl wieder besetzt.[1]
Die Bürgerschaft wurde vom Wortführer einberufen, der zwei Stellvertreter hatte. Die Bürgerschaft bildete aus ihrer Mitte einen kleineren Bürgerausschuss als eine Art Rumpfparlament mit erweiterten Kompetenzen.
Mitglieder
Mitglieder waren unter anderen:
- 1905 - Theodor Schwartz, Rudolf Wissell
- 1907 - Johannes Stelling
- 1909 - Gustav Ehlers, Paul Hoff, Paul Löwigt
- 1913 - Albert Henze
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Lt. Wikipedia: Portal:Lübeck/Projekt Bürgerschaft 1848-1937
