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Die '''Geschlechterquote''' gilt seit dem Bundesparteitag [[1988]] in Münster für alle Wahlen in der SPD und zu Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen<ref>150-jahre-spd.de [http://www.150-jahre-spd.de/meilensteine/92330/1988_quotenparteitag.html 25 Jahre Quote in der SPD]</ref>. Sie garantiert eine Mindestabsicherung von Männern und Frauen. Diese Regelung besagt - soweit Funktionen der Partei betroffen sind - dass ab [[1994]] Männer und Frauen mindestens zu 40 Prozent vertreten sein müssen. Bis dahin gilt die Regelung, dass beide Geschlechter mindestens zu einem Drittel vertreten sein müssen. | Die '''Geschlechterquote''' gilt seit dem Bundesparteitag [[1988]] in Münster für alle Wahlen in der SPD und zu Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen<ref>150-jahre-spd.de [http://www.150-jahre-spd.de/meilensteine/92330/1988_quotenparteitag.html 25 Jahre Quote in der SPD]</ref>. Sie garantiert eine Mindestabsicherung von Männern und Frauen. Diese Regelung besagt - soweit Funktionen der Partei betroffen sind - dass ab [[1994]] Männer und Frauen mindestens zu 40 Prozent vertreten sein müssen. Bis dahin gilt die Regelung, dass beide Geschlechter mindestens zu einem Drittel vertreten sein müssen. | ||
Die SPD Schleswig-Holstein hatte sich bereits durch den Beschluss des [[Landesparteitag 1985, Reinbek|Reinbecker Landesparteitags 1985]] für weitergehende Regelungen entschieden<ref>Beschlussdatenbank: [http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/B1:_Innerparteiliche_Gleichstellung_von_Frauen_%281985%29 B1: Innerparteiliche Gleichstellung von Frauen (1985)]</ref>. | Die SPD Schleswig-Holstein hatte sich bereits durch den Beschluss des [[Landesparteitag 1985, Reinbek|Reinbecker Landesparteitags 1985]] für weitergehende Regelungen entschieden<ref>Beschlussdatenbank: [http://beschluesse.spd-schleswig-holstein.de/wiki/B1:_Innerparteiliche_Gleichstellung_von_Frauen_%281985%29 B1: Innerparteiliche Gleichstellung von Frauen (1985)]</ref>. Der Antrag analysierte damals: | ||
: "''Die Frauen sind nach wie vor bei einem Anteil an der SPD-Mitgliedschaft von 30 Prozent (Stand 01.02.1985) in den Parteifunktionen gravierend unterrepräsentiert:'' | |||
: ''Nur 8,4 Prozent aller Ortsvereinsvorsitzenden der SPD Schleswig-Holstein sind Frauen; eine weibliche Kreisvorsitzende gibt es überhaupt nicht, und selbst bei den Beisitzerfunktionen im Ortsvereins- bzw. Kreisvorstand sind sie deutlich schlechter Vertreten (im OV-Vorstand = 27 %, im Kreisvorstand = 24,5 %).'' | |||
: ''Tatsache ist ebenfalls:'' | |||
: ''Bei den parlamentarischen Mandaten sind die SPD-Frauen in Schleswig-Holstein nach wie vor unterrepräsentiert:'' | |||
: ''Anteil der weiblichen SPD-Mitglieder in den Gemeindevertretungen: 23,2 %'' | |||
: ''- Anteil von Frauen in SPD—Kreistagsfraktionen: 15,7 %'' | |||
: ''- Anteil der weiblichen MdL: 14,7 %'' | |||
: ''- Anteil der weiblichen MdB: 22,2 5''" | |||
Die Quotenpraxis wurde fortgeführt durch den Beschluss des Landesparteitags vom [[Landesparteitag 1989, Timmendorfer Strand|Oktober 1989]]: Die 40-Prozent-Quote für Funktionen und Mandate wurde in der Satzung des Landesverbandes verankert. | |||
Bereits [[1988]] hatte Ministerpräsident [[Björn Engholm]] Deutschlands erstes quotiertes Kabinett präsentiert. | Bereits [[1988]] hatte Ministerpräsident [[Björn Engholm]] Deutschlands erstes quotiertes Kabinett präsentiert. | ||
Version vom 26. Februar 2015, 14:02 Uhr
Die Geschlechterquote gilt seit dem Bundesparteitag 1988 in Münster für alle Wahlen in der SPD und zu Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen[1]. Sie garantiert eine Mindestabsicherung von Männern und Frauen. Diese Regelung besagt - soweit Funktionen der Partei betroffen sind - dass ab 1994 Männer und Frauen mindestens zu 40 Prozent vertreten sein müssen. Bis dahin gilt die Regelung, dass beide Geschlechter mindestens zu einem Drittel vertreten sein müssen.
Die SPD Schleswig-Holstein hatte sich bereits durch den Beschluss des Reinbecker Landesparteitags 1985 für weitergehende Regelungen entschieden[2]. Der Antrag analysierte damals:
- "Die Frauen sind nach wie vor bei einem Anteil an der SPD-Mitgliedschaft von 30 Prozent (Stand 01.02.1985) in den Parteifunktionen gravierend unterrepräsentiert:
- Nur 8,4 Prozent aller Ortsvereinsvorsitzenden der SPD Schleswig-Holstein sind Frauen; eine weibliche Kreisvorsitzende gibt es überhaupt nicht, und selbst bei den Beisitzerfunktionen im Ortsvereins- bzw. Kreisvorstand sind sie deutlich schlechter Vertreten (im OV-Vorstand = 27 %, im Kreisvorstand = 24,5 %).
- Tatsache ist ebenfalls:
- Bei den parlamentarischen Mandaten sind die SPD-Frauen in Schleswig-Holstein nach wie vor unterrepräsentiert:
- Anteil der weiblichen SPD-Mitglieder in den Gemeindevertretungen: 23,2 %
- - Anteil von Frauen in SPD—Kreistagsfraktionen: 15,7 %
- - Anteil der weiblichen MdL: 14,7 %
- - Anteil der weiblichen MdB: 22,2 5"
Die Quotenpraxis wurde fortgeführt durch den Beschluss des Landesparteitags vom Oktober 1989: Die 40-Prozent-Quote für Funktionen und Mandate wurde in der Satzung des Landesverbandes verankert.
Bereits 1988 hatte Ministerpräsident Björn Engholm Deutschlands erstes quotiertes Kabinett präsentiert.
Im Jahr 2011 wurde die Quotierung noch einmal verschärft: Der Landesparteitag hat die Festlegung auf das Reißverschlussverfahren an den Landesvorstand überwiesen[3]. Der Listenvorschlag zur Landtagswahl 2012 war entsprechend quotiert.
Quellen
- ↑ 150-jahre-spd.de 25 Jahre Quote in der SPD
- ↑ Beschlussdatenbank: B1: Innerparteiliche Gleichstellung von Frauen (1985)
- ↑ Beschlussdatenbank: G1 Geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten (2011)
