Vertrauensperson
Die Funktion der Vertrauensperson, bis zum Berliner Parteitag 1882 "Vertrauensmänner" aus der illegalen Zeit des Sozialistengesetzes. Diese informelle Organisation der Sozialdemokratinnen war notwendig und effektiv, denn einzelne Personen konnte man weder verbieten noch auflösen.
Von den Frauen in der SPD wird dieses Konzept noch bis zur flächendeckenden Legalisierung politischer Betätigung 1908 fortgeführt. Vertrauenspersonen hatten die Aufgabe unter Berücksichtigung (oder Umgehung) der jeweils in den Ländern geltenden Vereinsgesetze die Verbindung zu den der SPD nahestehenden Frauen herzustellen und Forderungskataloge zu erarbeiten, die von der Fraktion der SPD im Reichstag eingebracht werden sollten.
Die "Zentralvertrauensperson der Genossinnen Deutschlands" waren unter anderem Ottilie Gerndt und von 1899 bis 1908 Ottilie Baader.[1]
Ottilie Baader schreibt in ihren Memoiren:
- "Der Parteitag in Frankfurt a.M. von 1894 hatte den Beschluß gefaßt, die Frauenagitationskommission aufzulösen und statt dessen einzelne weibliche Vertrauenspersonen zu wählen, die auch die spitzfindigste Polizeibehörde nicht zu einem »politischen Verein« stempeln konnte."[2]
Spätere Formen
Das Konzept der Vertrauenspersonen lebte noch einmal 1945 auf, als gegen Ende der Nazi-Herrschaft Sozialdemokraten begannen, sich in den Betrieben wieder zu organisieren.
Quellen
- ↑ Kühne, Tobias: "Willst du arm und unfrei bleiben?" Louise Zietz (1865-1922) (SPD-Parteivorstand, Berlin 2015)
- ↑ Baader, Ottilie: Ein steiniger Weg. Lebenserinnerungen einer Sozialistin. 3. Auflage, Berlin, Bonn 1979, S. 7. Erstdruck: Stuttgart (J. H. W. Dietz); Berlin (Vorwärts) 1921. ISBN 1483959821