Geschlechterquote

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Die Geschlechterquote gilt seit dem Bundesparteitag 1988 in Münster für alle Wahlen in der SPD und zu Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen[1]. Sie garantiert eine Mindestabsicherung von Männern und Frauen. Diese Regelung besagt - soweit Funktionen der Partei betroffen sind - dass ab 1994 Männer und Frauen mindestens zu 40 Prozent vertreten sein müssen. Bis dahin gilt die Regelung, dass beide Geschlechter mindestens zu einem Drittel vertreten sein müssen.

Die SPD Schleswig-Holstein hatte sich bereits durch den Beschluss des Reinbecker Landesparteitags 1985 für weitergehende Regelungen entschieden[2]. Diese Praxis wurde fortgeführt durch den Beschluss des Landesparteitags vom Oktober 1989: Die 40-Prozent-Quote für Funktionen und Mandate wurde in der Satzung des Landesverbandes verankert.

Bereits 1988 hatte Ministerpräsident Björn Engholm Deutschlands erstes quotiertes Kabinett präsentiert.

Im Jahr 2011 wurde die Quotierung noch einmal verschärft: Der Landesparteitag hat die Festlegung auf das Reißverschlussverfahren an den Landesvorstand überwiesen[3]. Der Listenvorschlag zur Landtagswahl 2012 war entsprechend quotiert.

Quellen