Arbeitskreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. April 2020, 07:27 Uhr

Arbeitskreise oder Projektgruppen oder Themenforen auf Landesebene kann der Landesvorstand einrichten, auf Kreisebene der jeweilige Kreisverband. In ihnen können auch Nichtmitglieder mitarbeiten. Arbeitskreise und Themenforen haben Antrags- und Rederecht für die Parteitage der Ebene, auf der sie arbeiten, also Landesarbeitskreise für Landesparteitage, kommunale Arbeitskreise für die jeweiligen Kreisparteitage.[1] Sie haben, da sie sich auch auf kurzlebige Themen beziehen können, einen geringeren Status als die Arbeitsgemeinschaften.

Aktuell

Das Kulturforum Schleswig-Holstein e.V. sei hier der Vollständigkeit halber genannt; es ist jedoch kein Arbeitskreis im eigentlichen Sinne, sondern eine parteinahe Organisation.

Nicht mehr bestehend

Quellen