Arbeitskreis: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Mai 2020, 08:51 Uhr
Arbeitskreise oder Projektgruppen oder Themenforen auf Landesebene kann der Landesvorstand einrichten, auf Kreisebene der jeweilige Kreisverband. In ihnen können auch Nichtmitglieder mitarbeiten. Arbeitskreise und Themenforen haben Antrags- und Rederecht für die Parteitage der Ebene, auf der sie arbeiten, also Landesarbeitskreise für Landesparteitage, kommunale Arbeitskreise für die jeweiligen Kreisparteitage.[1] Sie haben, da sie sich auch auf kurzlebige Themen beziehen können, einen geringeren Status als die Arbeitsgemeinschaften.
Aktuell
- Arbeitskreis der ehemals verfolgten und inhaftierten Sozialdemokraten (AvS)
- Arbeitskreis Digitale Gesellschaft
- Arbeitskreis SPD und Kirchen
- Europaforum
- Forum Familie
- Umweltforum
Das Kulturforum Schleswig-Holstein e.V. sei hier der Vollständigkeit halber genannt; es ist jedoch kein Arbeitskreis im eigentlichen Sinne, sondern eine parteinahe Organisation.
Nicht mehr bestehend
- Agrarpolitischer Beirat
- Arbeitskreis "Grundwert Arbeit"
- Beirat für Umwelteinflüsse
- Beirat sozialdemokratischer Polizeibeamter
- Kulturpolitischer Beirat
- Seniorenbeirat der SPD
- Wehrpolitischer Beirat
- Historische Kommission
Quellen
- ↑ Organisationsstatut der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, § 10(2), S. 16