Reißverschlussverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. August 2017, 10:58 Uhr

Das Reißverschlussverfahren (kurz: "Reißverschluss") soll für eine geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten sorgen. Die Listenplätze werden immer abwechselnd an Frauen und Männer vergeben.

Die SPD Schleswig-Holstein beschloss dieses Verfahren auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) auf dem Landesparteitag in Husum 2011. Eine entsprechende Reform des Landeswahlgesetzes wurde bisher jedoch nicht durchgeführt.

Beschlusstext

G1 Geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten (2011)

(Landesvorstand wird aufgefordert, bis zur nächsten Listenwahl einen Vorschlag vorzulegen.)

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für folgende Reform des Landeswahlgesetzes einzusetzen:

  • Zulässigkeit einer Wahlliste nur unter der Voraussetzung, dass diese geschlechterparitätisch zusammengesetzt ist.
  • Alternierende Aufstellung von Frauen und Männern – der so genannte „Reißverschluss“ – auf der gesamten Wahlliste.
  • Falls erforderlich, Einfügen wahlkreisloser BewerberInnen des bei den Direktkandidaturen unterrepräsentierten Geschlechts in die Liste.

Quellen