Hermann Jäger

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Hermann Jäger
Geboren: 1. Januar 1915
Gestorben: 25. Juli 1932

Hermann Jäger * 1915[1]25. Juli 1932 in Friedrichskoog; Schiffsjunge. Mitglied im Reichsbanner.

Eine Kundgebung der Eisernen Front am 25. Juli 1932 in Friedrichskoog mit der Spitzenkandidatin für Schleswig-Holstein Louise Schroeder wurde von angereisten Nazis gesprengt. Anschließend provozierten die mit Schlag- und Schusswaffen bewaffneten Nazis einen Kampf gegen einige Fischer, die sich in eine Fischmehlfabrik geflüchtet hatten; der 17-jährige Schiffsjunge und Reichsbannermann Hermann Jäger wurde erstochen, mehrere seiner Kameraden durch Schläge mit Schlagringen, Holzhammer, Eisenstange oder Knüppeln schwer verletzt.[2]

In einer Gedenkveranstaltung 1947 schilderte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) den Ablauf des Mordes:

"Der andere, ein 16-jähriger Junge, wurde nach Zerschlagung seiner Gliedmaßen auf seinen Beinstumpen gegen die Wand gestellt und hohnlachend gefragt: 'Warum schreist du denn so?' Danach wurde er durch Herzstich getötet."[3]

Wegen des Kampfes, in dessen Verlauf Hermann Jäger zu Tode kam, verhandelte das Altonaer Sondergericht in Meldorf im September gegen 32 SA-Männer sowie einen 18-jährigen Hitlerjungen, dem versuchter Totschlag mit einer Schusswaffe vorgeworfen wurde.[2] Der Staatsanwalt verurteilte

"nicht nur die Tat als solche, sondern auch die ihr zugrunde liegende Gesinnung [...]. Für den Menschen, der nicht durch parteipolitischen Fanatismus blind sei, sei es einfach unvorstellbar, dass 200 bis 250 schleswig-holsteinische Bauern acht bis zehn ihrer Landsleute überfallen, bestialisch mißhandeln und sogar einen Mord begehen, nur weil diese eine andere politische Meinung haben. Die Nationalsozialisten hätten ohne jeden Grund auf die Fischer geschossen; es sei nach der Beweisaufnahme ausgeschlossen, dass die Fischer zuerst geschossen haben, wie auch die Gewalttaten in der Fabrik ohne jeglichen Grund erfolgt seien."[4]

Zwei als "Rädelsführer" eingestufte Nazis erhielten je zwei Jahre, ein dritter anderthalb Jahre Zuchthaus wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; die übrigen wurden wegen einfachen Landfriedensbruchs zu geringeren Strafen verurteilt, auch der 18-Jährige, dem man Schusswaffengebrauch nicht nachweisen konnte.[2] Zum Schluss erklärte das Gericht sein Bedauern darüber, dass diejenigen, die den 17-Jährigen getötet hätten, "noch nicht ausfindig gemacht werden konnten und somit noch straffrei seien".[4]

Einzelnachweise

  1. Er wurde 1932 ermordet. Berichtet wurde, dass er 17 gewesen sei.
  2. 2,0 2,1 2,2 Sind das noch Menschen?, 14.9.1932
  3. Norddeutsches Echo, 12.7.1947. Abschrift, zitiert in Stein, Dietrich: Lynchmord in der Südermarsch. Der Tod Adolf Bauers 1932 in Rösthusen bei Marne. In: Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte 57/58 (Winter 2016 / Winter 2017), S. 6-91, hier S. 45
  4. 4,0 4,1 Zuchthaus für die Mörder von Friedrichskoog, Hamburger Echo, 17.9.1932, S. 7