Vertrauensperson

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Die Funktion der Vertrauensperson - bis zum Berliner Parteitag[1] von 1882 Vertrauensmann - stammte aus der Zeit der illegalen Arbeit während des "Sozialistengesetzes".

Ursprung

Auf lokaler Ebene durfte die SPD auch während der Zeit des Verbotes (1878-1890) Ortsvereine gründen oder Wahlvereine zu Reichstags- und anderen Wahlen bilden. Das "Verbindungsverbot" untersagte diesen jedoch, sich überregional zusammenzuschließen. Die Partei löste das Problem über Vertrauenspersonen, die nicht zuletzt die wichtige Verbindung zwischen den Ortsvereinen und dem Parteivorstand aufrecht erhielten. Einzelne Personen konnten weder verboten noch aufgelöst werden.

Funktion

Vertrauenspersonen waren aber nicht notwendigerweise politischen Führungskräfte oder meinungsbildend:

"Vertrauenspersonen gab es [in Schleswig-Holstein] auf der Ebene der örtlichen Vereine, der Reichstagswahlkreise und der Region bzw. Provinz. Die örtliche Vertrauensperson wurde von den Parteimitgliedern unabhängig von dem am Ort bestehenden offiziellen SPD-Verein "ernannt", also nicht in der Mitgliederversammlung gewählt [...]. Alle örtlichen Vertrauenspersonen eines Wahlkreises versammelten sich zweimal im Jahr zu Wahlkreiskonferenzen, und in der Regel bestimmten sie aus ihrer Mitte eine Kreis-Vertrauensperson bzw. ein "Agitationskomitee", das aus bis zu drei Personen bestehen konnte und für ein Jahr amtierte. Die örtlichen Vertrauenspersonen hatten dafür zu sorgen, daß die Parteiarbeit so durchgeführt wurde, wie es auf den Wahlkreiskonferenzen beschlossen oder von dem Agitationskomitee angeordnet worden war. Ihre vornehmste Aufgabe bestand darin, regelmäßig über den Stand der Organisation zu berichten, die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Sammlungen zu verwalten und an die Kreisvertrauensperson abzuführen. Die örtlichen Vertrauenspersonen besaßen nicht nur eine Vermittlungs-, sondern im lokalen Verein auch eine Überwachungsfunktion."[2]

Ende

Das "Sozialistengesetz" wurde 1890 nach dem Abgang Bismarcks nicht erneuert, durch die "Lex Hohenlohe" wurde 1899 auch das Verbindungsverbot aufgehoben. Die Ortsvereine durften sich von nun an überregional organisieren. Damit wurde die Funktion der Vertrauensperson überflüssig.

Vertrauensfrauen

Dies galt jedoch nicht für die Frauenarbeit. Dort wurde das Konzept der Vertrauensperson fortgeführt, weil ihnen noch bis 1908 im Deutschen Reich jegliche parteipolitische Betätigung verboten war. Ihre (durchweg weiblichen) Vertrauenspersonen hatten die Aufgabe, unter Berücksichtigung (oder Umgehung) der in der Provinz Schleswig-Holstein geltenden Vereinsgesetze die Verbindung zwischen den der SPD nahestehenden Frauen auf allen Ebenen herzustellen sowie Forderungskataloge zu erarbeiten, die von der Fraktion der SPD im Reichstag eingebracht werden sollten.

Als "Zentralvertrauensperson der Genossinnen Deutschlands" amtierten zum Beispiel Ottilie Gerndt und von 1899 bis 1908 Ottilie Baader.[3]

Letztere erläuterte in ihren Memoiren:

"Der Parteitag in Frankfurt a.M. von 1894 hatte den Beschluß gefaßt, die Frauenagitationskommission aufzulösen und statt dessen einzelne weibliche Vertrauenspersonen zu wählen, die auch die spitzfindigste Polizeibehörde nicht zu einem »politischen Verein« stempeln konnte."[4]

Spätere Formen

Das Konzept der Vertrauenspersonen lebte noch einmal 1945 auf, als gegen Ende der Nazi-Herrschaft ehemalige SPD-Mitglieder begannen, sich in den Betrieben und auf lokaler Ebene wieder zu organisieren.

Quellen

  1. Siehe: Sozialdemokratische Parteitage (1890 - 1899)
  2. Paetau, Rainer: Konfrontation oder Kooperation. Arbeiterbewegung und bürgerliche Gesellschaft im ländlichen Schleswig-Holstein und in der Industriestadt Kiel zwischen 1900 und 1925 (Neumünster 1988), S. 54 f.
  3. Kühne, Tobias: "Willst du arm und unfrei bleiben?" Louise Zietz (1865-1922) (SPD-Parteivorstand, Berlin 2015)
  4. Baader, Ottilie: Ein steiniger Weg. Lebenserinnerungen einer Sozialistin (3. Aufl., Bonn 1979), S. 7. ISBN 1483959821. Erstdruck: Stuttgart/Berlin 1921