Holger Stubbe: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine große Hilfe bei der Umsetzung von Vereinbarungen war hierbei stets der Sozialplan von [[1980]]. Dieser sah erhebliche soziale Leistungen für Beschäftigte vor, die das Unternehmen voll finanzierte, ohne die Sozialkassen finanziell zu belasten - für die damalige Zeit ein Novum. Ungewöhnlich war an diesem Sozialplan auch die Vereinbarung, dass alle personellen Maßnahmen aufgrund von Betriebsänderungen nur gemeinsam mit einer paritätisch besetzten Kommission entschieden werden konnten. Dies war nach Holger Stubbe der entscheidende Schlüssel dafür, dass über Jahrzehnte in der HM und später auch in der ERGO-Zeit keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen wurden.<ref>DAG: ''DAG-Journal'' 351 (1981)</ref>
Eine große Hilfe bei der Umsetzung von Vereinbarungen war hierbei stets der Sozialplan von [[1980]]. Dieser sah erhebliche soziale Leistungen für Beschäftigte vor, die das Unternehmen voll finanzierte, ohne die Sozialkassen finanziell zu belasten - für die damalige Zeit ein Novum. Ungewöhnlich war an diesem Sozialplan auch die Vereinbarung, dass alle personellen Maßnahmen aufgrund von Betriebsänderungen nur gemeinsam mit einer paritätisch besetzten Kommission entschieden werden konnten. Dies war nach Holger Stubbe der entscheidende Schlüssel dafür, dass über Jahrzehnte in der HM und später auch in der ERGO-Zeit keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen wurden.<ref>DAG: ''DAG-Journal'' 351 (1981)</ref>
[[1978]] wurde er durch den Bundespräsidenten in den Versicherungsbeirat beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen berufen.<ref>?</ref>


Er ist verheiratet. Das Ehepaar hat eine Tochter und lebt in [[Ortsverein Ammersbek|Ammersbek]].
Er ist verheiratet. Das Ehepaar hat eine Tochter und lebt in [[Ortsverein Ammersbek|Ammersbek]].
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=== Gewerkschaftliche Funktionen ===
=== Gewerkschaftliche Funktionen ===
Bereits [[1962]] wurde Holger Stubbe Mitglied der Deutschen Angestellten Gewerkschaft DAG. [[1978]] wurde er zum Vorsitzenden der Bundesberufsgruppe Versicherungen gewählt und vertrat die DAG in der Bundestarifkommission, deren ehrenamtlicher Sprecher er gleichzeitig wurde. Eine ähnliche Funktion nahm er später auch bei [[ver.di]] wahr und konnte so auch dort die Tarifpolitik mitgestalten.  
Bereits [[1962]] wurde Holger Stubbe Mitglied der Deutschen Angestellten Gewerkschaft DAG. [[1978]] wurde er zum Vorsitzenden der Bundesberufsgruppe Versicherungen gewählt und vertrat die DAG in der Bundestarifkommission, deren ehrenamtlicher Sprecher er gleichzeitig wurde. Eine ähnliche Funktion nahm er später auch bei [[ver.di]] wahr und konnte so auch dort die Tarifpolitik mitgestalten.  
Ebenfalls [[1978]] wurde er durch den Bundespräsidenten in den Versicherungsbeirat beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen berufen.<ref>?</ref>


Gemeinsam mit der DAG und der [[Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen|Gewerkschaft HBV]] plädierte er mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat der HM für eine Klage gegen den von der Kapitalseite grundsätzlich betriebenen Ausschluss von Arbeiternehmervertretern aus dem Vorstandsausschuss, in dem die Einstellung, Entlassung und Vergütung von Vorstandsmitgliedern vorentschieden wurde. Diese von den Gewerkschaften gemeinsam angestrengte Klage<ref>''Der Betriebsberater'' (Düsseldorf 1993), S. 1609 ff.</ref> führte nach Niederlagen in den Vorinstanzen am Ende zum Erfolg. Der Bundesgerichtshof setzte mit seinem Urteil dieser von der Kapitalseite bundesweit geübten Praxis endgültig ein Ende.<ref>BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 II ZR 89/92</ref>
Gemeinsam mit der DAG und der [[Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen|Gewerkschaft HBV]] plädierte er mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat der HM für eine Klage gegen den von der Kapitalseite grundsätzlich betriebenen Ausschluss von Arbeiternehmervertretern aus dem Vorstandsausschuss, in dem die Einstellung, Entlassung und Vergütung von Vorstandsmitgliedern vorentschieden wurde. Diese von den Gewerkschaften gemeinsam angestrengte Klage<ref>''Der Betriebsberater'' (Düsseldorf 1993), S. 1609 ff.</ref> führte nach Niederlagen in den Vorinstanzen am Ende zum Erfolg. Der Bundesgerichtshof setzte mit seinem Urteil dieser von der Kapitalseite bundesweit geübten Praxis endgültig ein Ende.<ref>BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 II ZR 89/92</ref>

Version vom 16. September 2023, 23:59 Uhr

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Holger Stubbe
Geboren: 28. September 1944


Holger Stubbe, * 28. September 1944 in Hamburg; Versicherungskaufmann, Betriebsrat. Mitglied der SPD seit 1968.

Leben & Beruf

Holger Stubbe wuchs in Hamburg-Barmbek auf und schloss die Schule mit der Mittleren Reife ab. Er begann 1962 bei der Hamburg-Mannheimer (HM) eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann und war in der Firma bis zu seinem Ruhestand tätig.

Im März 1968 wurde er erstmals in den Betriebsrat der Hauptverwaltung gewählt und nahm dort parallel zur beruflichen Tätigkeit mehrere führende Funktionen wahr. Ab 1975 war er freigestellter (d.h. hauptamtlicher) Betriebsrat und übernahm die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden. Parallel wurde er in den Gesamtbetriebsrat gewählt, wo er den Vorsitz im Wirtschaftsausschuss hatte.[1]

1976 übernahm er den Vorsitz sowohl des Betriebsrats der Hauptverwaltung als auch des Gesamtbetriebsrats. Im selben Jahr wurde er in den Aufsichtsrat der HM gewählt. Dort übernahm er ab 1977 bis zu seinem Ausscheiden 2005 die Funktion des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Holger Stubbe berichtete in den Rechenschaftsberichten des Betriebsrates, dass angesichts der Verschärfung der Wettbewerbssituation in der deutschen Versicherungswirtschaft und Jahrzehnten von gravierenden Veränderungsprozessen nicht eine einzige betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wurde und im guten Einvernehmen mit den Betroffenen akzeptable persönliche Lösungen gefunden wurden. Dabei sei die Suche nach kollektiven Lösungen zu Gunsten der Beschäftigten zwischen Geschäftsleitung und Betriebsräten nicht konfliktfrei; sie müssten teilweise mit Hilfe von Gerichten, Einigungsstellen und Gewerkschaften erkämpft werden. Aber nach Entscheidung durch die Institutionen sei die Umsetzung von Regelungen und Ansprüchen fast immer einvernehmlich von den Betriebsparteien getroffen worden.[2][3]

Eine große Hilfe bei der Umsetzung von Vereinbarungen war hierbei stets der Sozialplan von 1980. Dieser sah erhebliche soziale Leistungen für Beschäftigte vor, die das Unternehmen voll finanzierte, ohne die Sozialkassen finanziell zu belasten - für die damalige Zeit ein Novum. Ungewöhnlich war an diesem Sozialplan auch die Vereinbarung, dass alle personellen Maßnahmen aufgrund von Betriebsänderungen nur gemeinsam mit einer paritätisch besetzten Kommission entschieden werden konnten. Dies war nach Holger Stubbe der entscheidende Schlüssel dafür, dass über Jahrzehnte in der HM und später auch in der ERGO-Zeit keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen wurden.[4]

Er ist verheiratet. Das Ehepaar hat eine Tochter und lebt in Ammersbek.

Gewerkschaftliche Funktionen

Bereits 1962 wurde Holger Stubbe Mitglied der Deutschen Angestellten Gewerkschaft DAG. 1978 wurde er zum Vorsitzenden der Bundesberufsgruppe Versicherungen gewählt und vertrat die DAG in der Bundestarifkommission, deren ehrenamtlicher Sprecher er gleichzeitig wurde. Eine ähnliche Funktion nahm er später auch bei ver.di wahr und konnte so auch dort die Tarifpolitik mitgestalten.

Ebenfalls 1978 wurde er durch den Bundespräsidenten in den Versicherungsbeirat beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen berufen.[5]

Gemeinsam mit der DAG und der Gewerkschaft HBV plädierte er mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat der HM für eine Klage gegen den von der Kapitalseite grundsätzlich betriebenen Ausschluss von Arbeiternehmervertretern aus dem Vorstandsausschuss, in dem die Einstellung, Entlassung und Vergütung von Vorstandsmitgliedern vorentschieden wurde. Diese von den Gewerkschaften gemeinsam angestrengte Klage[6] führte nach Niederlagen in den Vorinstanzen am Ende zum Erfolg. Der Bundesgerichtshof setzte mit seinem Urteil dieser von der Kapitalseite bundesweit geübten Praxis endgültig ein Ende.[7]

Als Mitglied des Gewerkschaftsrates der DAG war er aktiv am Gründungsprozess von ver.di beteiligt, in der sowohl DAG als auch HBV aufgingen.[8]

Partei & Politik

Holger Stubbe trat 1968 in die SPD ein. Über Parteifunktionen in Hamburg oder Ammersbek ist bisher nichts ermittelt. Offenbar stand für ihn die gewerkschaftliche Politik immer im Vordergrund.

Ehrungen

1981 erhielt er das Bundesverdienstkreuz, in erster Linie für den im Jahre 1980 ausgehandelten Sozialplan bei der HM.[9]

Einzelnachweise

  1. Festschrift 50 Jahre Gesamtbetriebsrat von 1952 – 2002 sowie Information der DAG, März 1987
  2. Betriebsratsinformation der Hamburg-Mannheimer Vers. AG von 1980 bis 1985
  3. Was nun, Herr Kaiser?, Hamburger Abendblatt, 11.12.2000
  4. DAG: DAG-Journal 351 (1981)
  5. ?
  6. Der Betriebsberater (Düsseldorf 1993), S. 1609 ff.
  7. BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 II ZR 89/92
  8. DAG-Bundesberufsgruppe Versicherungen: Die Versicherungswirtschaft und der Europäische Binnenmarkt (Stand 1989)
  9. Bundespräsidialamt: Begründung für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (1981)