Landesausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Landesausschuss''' war das Vorgängergremium des [[Landesparteirat|Landesparteirats]], der [[2003]] eingeführt wurde.
Der '''Landesausschuss''' ist das höchste Gremium, das zwischen den Parteitagen tagt. Er wurde Ende der 1940er Jahre als [[Bezirk]]sausschuss eingerichtet. Der Landesausschuss ist das Vorgängergremium des [[Landesparteirat|Landesparteirats]], der [[2003]] eingeführt wurde.  
 
Dem Bezirksausschuss gehörte je ein Vertreter der 21 [[Kreisverband|Kreisvorstände]] und alle hauptamtlichen Parteisekretäre an.
 
: "In dem [[1949]] verabschiedeten Organisationsstatut hieß es: 'Der Bezirksausschuß berät gemeinsam mit dem Bezirksvorstand und der Kontrollkommission über wichtige politische Fragen und gibt durch Beschluss sein Gutachten ab.' [...] Und schließlich war der Auschuß im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds im Bezirksvorstands oder der Kontrollkommission für die Ersatzwahl zuständig. In der Regel sollte der Bezirksausschuß alle sechs Wochen tagen."<ref>Martens, Holger: ''SPD in Schleswig-Holstein 1945-1959'' (Malente 1998), Bd. 1, S. 192</ref>


Die Rolle des Landesausschusses war umstritten, weil nicht festgelegt war, ob er eine Art "Kleiner Parteitag" mit eigenen Beschlussfassungskompetenzen oder ein Beratungsgremium für den [[Landesvorstand]] sein sollte. Beklagt wurde, dass in den Landesausschuss oft nur die zweite oder dritte Garde aus den Kreisverbänden entsandt wurde.  
Die Rolle des Landesausschusses war umstritten, weil nicht festgelegt war, ob er eine Art "Kleiner Parteitag" mit eigenen Beschlussfassungskompetenzen oder ein Beratungsgremium für den [[Landesvorstand]] sein sollte. Beklagt wurde, dass in den Landesausschuss oft nur die zweite oder dritte Garde aus den Kreisverbänden entsandt wurde.  

Version vom 16. April 2019, 22:39 Uhr

Der Landesausschuss ist das höchste Gremium, das zwischen den Parteitagen tagt. Er wurde Ende der 1940er Jahre als Bezirksausschuss eingerichtet. Der Landesausschuss ist das Vorgängergremium des Landesparteirats, der 2003 eingeführt wurde.

Dem Bezirksausschuss gehörte je ein Vertreter der 21 Kreisvorstände und alle hauptamtlichen Parteisekretäre an.

"In dem 1949 verabschiedeten Organisationsstatut hieß es: 'Der Bezirksausschuß berät gemeinsam mit dem Bezirksvorstand und der Kontrollkommission über wichtige politische Fragen und gibt durch Beschluss sein Gutachten ab.' [...] Und schließlich war der Auschuß im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds im Bezirksvorstands oder der Kontrollkommission für die Ersatzwahl zuständig. In der Regel sollte der Bezirksausschuß alle sechs Wochen tagen."[1]

Die Rolle des Landesausschusses war umstritten, weil nicht festgelegt war, ob er eine Art "Kleiner Parteitag" mit eigenen Beschlussfassungskompetenzen oder ein Beratungsgremium für den Landesvorstand sein sollte. Beklagt wurde, dass in den Landesausschuss oft nur die zweite oder dritte Garde aus den Kreisverbänden entsandt wurde.

Auf dem Landesparteitag 1973 wurde die Aufgaben des Landesausschusses neu beschrieben. Im Rechenschaftsbericht 1973-1975 heißt es:

"Seine grundsätzliche Beteiligung an der politischen Willensbildung und Beschlußfassung im Landesverband räumt den Kreisverbänden eine nicht zu unterschätzende Mitwirkungsmöglichkeit bei der Entscheidung wichtiger politischer und organisatorischer Fragen ein. Daneben dient der Landesausschuß dem direkten Informations- und Meinungsaustausch zwischen Kreisverbänden einerseits und dem Landesvorstand sowie den Arbeitsgemeinschaften, den Bundestagsabgeordneten, den Mitgliedern des Parteirates und der Landtagsfraktion andererseits. Als beratendes und koordinierendes Organ des Landesverbandes hat er im Berichtszeitraum seine Aufgaben weitgehend erfüllt.
Zum Themenkatalog der 12 Tagungen gehörten im wesentlichen die Verabschiedung von politisch aktuellen Entschließungen‚ die Vorbereitung von Parteitagen und deren anschließende Aufarbeitung sowie die Diskussion von Personalentscheidungen, nicht zuletzt auch die Koordinierung zweier Wahlkämpfe und die Aussprache über deren Ergebnis. Zur Einschätzung von Selbstverständnis und Arbeitsweise des Landesausschusses läßt sich soviel sagen:
1. Der Landesausschuß ist kein Gremium, das in erster Linie die politische Führung oder Kontrolle anderer Organe der Partei als seine Aufgabe ansieht. Insofern stellt er weder den verlängerten Arm des Landesvorstandes dar noch den institutionalisierten Interessenhebel irgendeiner Gruppierung im Landesverband.
2. Die Bestimmung der Landesverbandssatzung, daß Vorschläge des Vorstandes für die Beschlußfassung im Landesausschuß erst nach der Beteiligung des Landesausschusses der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden dürfen, hat sich nach anfänglichen Schwierigkeiten als durchaus lösbares organisatorisches, nicht aber als grundsätzliches Problem herausgestellt. Bei vorausschauender Planung der Entscheidungsprozesse wird durch diese Bestimmung die politische Manövrierfähigkeit des Vorstandes keineswegs eingeschränkt, die des Landesausschusses aber bleibt erhalten. Dies kann einer geschlossenen Haltung der Partei nach außen nur dienlich sein.
3. Der Landesausschuß ist vor allem das Organ der Kreisverbände. Sie erhalten hier Hintergrundinformation und Anregungen für die Arbeit, sie lenken die Aufmerksamkeit auf regionale Probleme und eröffnen die Möglichkeit, einmal über den "Gartenzaun" des eigenen Kreisverbandes auf die Arbeit der Nachbarn zu sehen oder die Anliegen der Arbeitsgemeinschaften zu besprechen. Sicherlich muß diesem Gesichtspunkt zukünftig noch mehr Aufmerksamkeit eingeräumt werden.
4. Dem Landesausschuß als Ort der innerparteilichen Willensbildung und Konfliktbewältigung muß gleichwohl die größte Bedeutung beigemessen werden, auch wenn dies nicht meßbar und für jeden stets offensichtlich ist. Die Mitwirkung beispielsweise am Schleswig-Holstein-Programm oder die Diskussion über die Entschließung zur Energiekrise mag für manchen Delegierten ebenso hilfreich für seine Arbeit im Kreisverband gewesen sein wie etwa der Bericht über die Arbeit der Kommission Orientierungsrahmen ‘85 und die mit ihr verbundenen Problemkonstellationen oder die Informationen über die Schwerpunkte der Wahlkampfführung des Landesverbandes und der Kreisverbände. Gleichzeitig stellt der Landesausschuß aber auch das geeignete Forum dar, den Vorstand ebenso wie einzelne Mandats- und Funktionsttäger des Landesverbandes vor der Parteiöffentlichkeit über ihre Tätigkeit kritisch zu befragen. Daß dies nur selten geschieht, mag man auf den hohen Grad von Übereinstimmung in diesem Landesverband zurückführen, sicherlich liegt es aber auch an der Größe des Gremiums und der ständigen Zeitnot, unter der seine Verhandlungen stehen.
Übrigens: Es soll Genossen aus verschiedenen Gegenden des Landes geben, die sich nur vierteljährlich bei Landesausschußsitzungen sehen und mal miteinander reden können. Auch das sollte man nicht geringschätzen!"[2]

1983 schlug der Vorsitzende des Landesausschusses Uwe Amthor eine Reform vor, die das Gremium attraktiver machen sollte. Die Initiative versandete. Erst Anfang der 2000er kam die Diskussion wieder so ins Rollen, dass 2003 der Landesausschuss in den Landesparteirat umgewandelt wurde.[3]

Vorsitzende

Quellen

  1. Martens, Holger: SPD in Schleswig-Holstein 1945-1959 (Malente 1998), Bd. 1, S. 192
  2. SPD Schleswig-Holstein: Rechenschaftsbericht 1973-1975, S. ?
  3. Eckart Kuhlwein: Links, dickschädelig und frei: 30 Jahre im SPD-Vorstand in Schleswig-Holstein (Berlin/Hamburg 2010), ISBN 3868506616, S. ?