Organisationsaufbau der SPD

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Der Organisationsaufbau der SPD ist im Organisationsstatut der Partei festgelegt. Dieses bestimmt die Gliederung der Partei in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke.

Tatsächlich aber weichen die Bezeichnungen für die Gliederungen oft ab - so wie in Schleswig-Holstein. Das liegt an der langen und wechselvollen Geschichte der Sozialdemokratie in einem Deutschland, das in dieser Zeit seine innere Ordnung mehrfach verändert hat.

  1. Ortsvereine sind die Basis der Organisation der SPD. Allerdings: In Berlin werden sie "Abteilungen", in Hamburg "Distrikte" genannt - manchmal heißen sie aber auch "Stadtbezirk", "Ortsbezirk", "Ortsabteilung" oder ähnliches. Auch in Schleswig-Holstein lautete die Bezeichnung bis 1959 "Distrikt"; heute heißen sie tatsächlich "Ortsverein".
  2. Unterbezirke sind nächste Ebene der Organisation. In Schleswig-Holstein ist in der Satzung festgelegt, dass die Kreisverbände die Unterbezirke im Sinne des Organisationsstatuts sind - das ist nur in vier anderen Ländern auch noch so. In Schleswig-Holstein weist es darauf hin, dass die Grenzen der Kreisverbände mit den Grenzen der Verwaltungskreise bzw. der kreisfreien Städte übereinstimmen. Bis 1959 gab es (auch?) die Bezeichnung "Kreisverein"; so waren die Kieler Distrikte im "Kreisverein Kiel" zusammengeschlossen.
  3. Bezirke sind laut Organisationsstatut die "Grundlage der Organisation". Und hier wird es ein wenig kompliziert, denn es gibt zwei Arten von Bezirken: Diejenigen, deren Zuständigkeitsgebiet mit einem Bundesland übereinstimmt, und diejenigen, bei denen das nicht so ist. Die ersten heißen Landesverband - außer in Bremen und Hamburg, dort heißen sie "Landesorganisation". Niedersachsen teilt sich in vier, Hessen in zwei Bezirke. Diese Bezirke haben sich wiederum zum Landesverband Niedersachsen und zum Landesverband Hessen zusammengetan - diese beiden Landesverbände sind entsprechend keine Bezirke im Sinne des Organisationsstatuts, sondern haben nur landespolitische und die weiteren von den Bezirken übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Der Landesverband Schleswig-Holstein hieß noch bis 1959 Bezirksverband.
  4. Daneben ist es möglich, dass sich Gliederungen regional zusammenschließen. In Nordrhein-Westfalen gibt es "Regionen", in Rheinland-Pfalz "Regionalverbände" und in Bayern "Bezirksverbände", die aber keine "Bezirke" im Sinne des Organisationsstatuts sind, sondern regionale Zusammenschlüsse auf der Ebene der bayerischen Regierungsbezirke. Ortsvereine können sich einerseits zusammentun zu einem "Gemeindeverband" oder "Stadtverband". Andererseits können sie unselbstständige Untergliederungen bilden, die dann "Distrikt" genannt werden - was aber wiederum nicht mit den "Distrikten" der Landesorganisation Hamburg verwechselt werden darf. In Schleswig-Holstein gibt es keine in Distrikte untergliederte Ortsvereine; in den kreisfreien Städten - Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster - ist die Parteiorganisation in mehrere Ortsvereine untergliedert, die zusammen den Kreisverband bilden. Stadtverbände gibt es somit nicht, aber Amts-Arbeitsgemeinschaften ("Amts-AGs") - regionale Zusammenschlüsse von Ortsvereinen auf der Ebene eines Amtes sind möglich.

Das Parteiengesetz differenziert einfacher und nur nach drei Ebenen: Bundesebene, Länderebene und kommunale Ebene; dafür verwendet es die Bezeichnungen "Bundesverband", "Landesverband" und "den Landesverbänden nachgeordnete Gebietsverbände".

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