Reichstagswahl 1878

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Die Reichstagswahl 1878 fand am 30. Juli 1878 statt. Sie war die vierte Reichstagswahl im Deutschen Reich.

Nach einem fehlgeschlagenen Attentat des Arbeiters Max Hödel auf Kaiser Wilhelm I. am 11. Mai 1878 hatte Reichskanzler Otto von Bismarck ein Verbot der Sozialdemokraten gefordert. Der mehrheitlich liberale Reichstag hatte dies aus rechtsstaatlichen Erwägungen abgelehnt.

Ein zweites Attentat, durchgeführt von Karl Eduard Nobiling am 2. Juni 1878, bei dem der Kaiser verletzt wurde, führte zu weiterer Aufregung in der Bevölkerung und Druck auf die gemäßigten Kräfte. Daraufhin war der Reichstag gemäß Artikel 24 der Reichsverfassung von Bundesrat und Kaiser – durchaus auf Wunsch Bismarcks – am 11. Juni aufgelöst worden. Vor allem Nationalliberale schwenkten nun ins Lager derer um, die die Sozialisten gesetzlich und polizeilich bekämpfen wollten.

Der Wahlkampf wurde um das vor allem von konservativen Kräften um Bismarck geforderte Sozialistengesetz geführt.

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