Stützpunkt
Ortsvereine, die mehrere Gemeinden umfassen, können Stützpunkte bilden. Sie organisieren die ortsbezogene politische Arbeit.
Der Ortsvereinsvorstand ist für die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten bei der Kommunalwahl in den Stützpunktgemeinden organisatorisch verantwortlich.
Diese unselbstständige Organisationseinheit wurde 2022 in die neue Satzung des Landesverbandes eingefügt. Ein gleichnamiges und wohl auch gleichartiges Konzept hatte es aber auch zuvor, nachgewiesen bislang für die 1970er Jahre, gegeben.
In manchen Ortsvereinen werden auch alternative Bezeichnungen wie Ortsgruppe verwendet.
Gegenwärtige Ebenen: Landesverband | Kreisverband | Amts-AG | Ortsverein | Stützpunkt
Von 1946 bis in die 1970er: Landesverband | Unterbezirk | Kreisverband | Amts-AG | Ortsverein | Stützpunkt
Von 1919 bis 1933: Bezirksverband | Unterbezirk | Kreisarbeitsgemeinschaft | Amts-AG | Ortsverein | Distrikt | Bezirk
Von 1905 bis 1919: Bezirksverband | Wahlkreisverein | Ortsverein | Distrikt | Bezirk
