Arbeitskreis: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Beirat für Umwelteinflüsse]]
* [[Beirat für Umwelteinflüsse]]
* [[Beirat sozialdemokratischer Polizeibeamter]]
* [[Beirat sozialdemokratischer Polizeibeamter]]
* [[Kommunalpolitischer Beirat]]
* [[Kulturpolitischer Beirat]]
* [[Kulturpolitischer Beirat]]
* [[Seniorenbeirat der SPD]]
* [[Seniorenbeirat der SPD]]

Version vom 8. Dezember 2020, 03:05 Uhr

Arbeitskreise oder Projektgruppen oder Themenforen auf Landesebene kann der Landesvorstand einrichten, auf Kreisebene der jeweilige Kreisverband. In ihnen können auch Nichtmitglieder mitarbeiten. Arbeitskreise und Themenforen haben Antrags- und Rederecht für die Parteitage der Ebene, auf der sie arbeiten, also Landesarbeitskreise für Landesparteitage, kommunale Arbeitskreise für die jeweiligen Kreisparteitage.[1] Sie haben, da sie sich auch auf kurzlebige Themen beziehen können, einen geringeren Status als die Arbeitsgemeinschaften.

Aktuell

Das Kulturforum Schleswig-Holstein e.V. sei hier der Vollständigkeit halber genannt; es ist jedoch kein Arbeitskreis im eigentlichen Sinne, sondern eine parteinahe Organisation.

Nicht mehr bestehend

Einzelnachweise