Richtlinie zur Durchführung des Mitgliederentscheids 2011

Aus SPD Geschichtswerkstatt

Beschluss des Landesvorstandes vom 22.11.2010

Richtlinie zur Durchführung eines Mitgliederentscheids der SPD Schleswig- Holstein zur Spitzenkandidatur bei der vorgezogenen Landtagswahl 2011/12

  1. Der SPD-Landesverband Schleswig-Holstein führt einen landesweiten Mitgliederentscheid durch, mit dem den Mitgliedern der Partei die Möglichkeit gegeben wird, über den SPD-Spitzenkandidaten bei der vorgezogenen Landtagswahl im Jahr 2011/12 zu entscheiden.
  2. Bis zum Ablauf der vom Landesvorstand beschlossenen Bewerbungsfrist am 1.10.2010 haben Torsten Albig (KV Kiel), Brigitte Fronzek (KV Pinneberg), Ralf Stegner (KV Rendsburg-Eckernförde) und Mathias Stein (KV Kiel) ihre Kandidatur erklärt.
  3. Die Kandidatin und die Kandidaten stellen sich und ihr Programm in 16 öffentlichen Mitgliederversammlungen (eine Veranstaltung pro Kreisverband, eine gemeinsame Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaften) in der Zeit vom 7.11.2010 bis 30.1.2011 vor. Jedes Mitglied erhält zu der Veranstaltung in seinem Kreisverband eine Einladung (Postkarte). Die Kreisverbände entscheiden darüber, ob in den Versammlungen ein Meinungsbild (Stimmzettel oder Punkte/ Mitglieder und Nichtmitglieder) erstellt wird.
  4. Die Teilnahme der Mitglieder an dem Mitgliederentscheid erfolgt ausschließlich durch Briefwahl.
  5. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei der Bestimmung des SPD-Spitzenkandidaten durch den Mitgliederentscheid ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
  6. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der SPD in Schleswig-Holstein, die bis zum 14.1.2011 bei der Mitgliederverwaltung des Landesverbandes (MAVIS) registriert sind (Begründung: die vierwöchige Einspruchsfrist der Ortsvereine bei Neueintritten). Danac eintretende neue Mitglieder können nicht mehr an dem Mitgliederentscheid teilnehmen.
  7. Die Briefwahlunterlagen bestehen in beiden möglichen Wahlgängen aus der Wahlkarte (mit einer Versicherung über die persönliche und unbeeinflusste Stimmabgabe), dem Stimmzettel und zwei Umschlägen. Das Mitglied muss den Stimmzettel in den ersten zu verschließenden Umschlag legen. Dieser Umschlag ist dann zusammen mit der Wahlkarte in den zweiten Umschlag zu legen. Diesen Umschlag sendet das Mitglied verschlossen an den SPD-Landesverband. Das Rückporto bezahlt der SPD-Landesverband. Den Wahlunterlagen des ersten Wahlganges werden zusätzlich von den Bewerbern selbst erstellte doppelseitige Vorstellungsblätter beigefügt sowie diese Richtlinie.
  8. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt durch den SPD-Landesverband am 11.2.2011 an alle Mitglieder per Infopost (Laufzeit 1 – 4 Tage nach Einlieferung).
  9. An der Stimmauszählung nehmen nur die Wahlbriefe teil, die bis zum Samstag 26.2.2011 9.30 Uhr im Postfach des SPD-Landesverbandes in Kiel eingegangen sind. Später oder woanders eingehende Wahlbriefe sind ungültig. Wahlbriefe, denen nicht die unterschriebene Wahlkarte beigefügt wurde, sind ungültig, da ansonsten das Verfahren nicht fälschungssicher ist.
  10. Auszählung und Bekanntmachung des Ergebnisses erfolgen nach Anlieferung der Wahlunterlagen durch die Post am Samstag, 26.2.2011 ab 10.00 Uhr unter notarieller Aufsicht.
  11. Hat kein Kandidat oder keine Kandidatin im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Bestplatzierten, die sich einer Stichwahl stellen, eine Stichwahl statt, die exakt vier Wochen später ausgezählt wird. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. .
  12. Die Wahlunterlagen für die Stichwahl werden vom SPD-Landesverband am 10.3.2011 an die Mitglieder, die bis zum 14.1.2011 in die SPD eingetreten sind, per Infopost versandt (Laufzeit zwischen 1 – 4 Tage nach Einlieferung).
  13. An der Stimmauszählung nehmen nur die Stimmzettel teil, die bis zum Samstag 26.3.2011 um 9.30 Uhr im Postfach des SPD-Landesverbandes in Kiel eingegangen sind. Später oder woanders eingehende Stimmzettel sind ungültig. Ungültig sind auch Stimmzettel, denen nicht die unterschriebene Wahlkarte beigefügt wurde. Auszählung und Bekanntmachung des Ergebnisses erfolgen nach Anlieferung der Wahlunterlagen durch die Post am Samstag, 26.3.2011 ab 10.00 Uhr unter notarieller Aufsicht.
  14. Die Auszählungen finden in der SPD-Landesgeschäftsstelle unter notarieller Aufsicht statt. Dazu wird der Landesvorstand eine Zählkommission benennen, der Mitglieder des Landesvorstandes, Mitarbeiter/innen des SPD-Landesverbandes sowie weitere vom Landesvorstand dazu bestimmte SPD-Mitglieder angehören.
  15. Der Landesverband erstellt eine Mitgliederliste per 14.1.2011 und trägt dafür Sorge, dass die Mitglieder nur einmal ihre Stimme abgeben können. Die Zählkommission überprüft die eingehenden Wahlbriefe auf ihre Gültigkeit (dies geschieht anhand der zurückgesandten unterschriebenen Wahlkarte) und nimmt die Auszählung vor.
  16. Das Ergebnis des Mitgliederentscheids wird am Tage der Auszählung vom SPD- Landesvorstand im Rahmen einer Pressekonferenz in Anwesenheit der Kandidaten bekannt gegeben.
  17. Der Mitgliederentscheid ist wirksam, wenn sich mindestens 25% der Mitglieder daran beteiligen. Für die Stichwahl gilt kein solches Quorum.
  18. Der Landesvorstand schlägt die Bewerberin/ den Bewerber, die bzw. der nach dem obigen Verfahren den Mitgliederentscheid gewonnen hat, der Landesdelegiertenversammlung zur Wahl auf Platz 1 der Landesliste (Spitzenkandidat/in) vor. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet die Landesdelegiertenkonferenz.
    Die Bewerber haben erklärt, dass sie den Mitgliederentscheid als bindend betrachten und für den Fall, dass sie den Mitgliederentscheid nicht gewinnen, auf der Landesdelegiertenversammlung nicht für Platz 1 der Landesliste kandidieren werden.
  19. In den Dezember- und Februar-Ausgaben des Vorwärts wird intensiv für eine hohe Beteiligung an dem Mitgliederentscheid geworben und die Kandidaten bekommen die Möglichkeit, sich und ihr Programm vorzustellen.
  20. Die Kosten für den Mitgliederentscheid (Druck, Porto, Auszählung, sonstige Kosten) übernimmt der Landesverband.
  21. Diese Richtlinie wird im Vorwärts des Monats Dezember veröffentlicht und veranschaulicht. Außerdem wird diese Richtlinie den Briefwahlunterlagen für jedes Mitglied im vollen Wortlaut beigefügt.

Einzelnachweise