Vorsitzender
Als Vorsitzende oder Vorsitzender wird heute die Person bezeichnet, die von den Mitgliedern oder Delegierten an die Spitze einer Gliederung, z.B. eines Ortsvereins gewählt wurde.
In historischen Presseberichten kommt aber auch in Frage, dass damit der Leiter einer öffentlichen Volksversammlung oder Wählerversammlung gemeint ist, auch der Leiter eines Parteitags kann gemeint sein. Für diese wurde immer ein Bureau (heute würde man sagen: Präsidium) gewählt.
Ein Beispiel bietet eine 1874 in Kiel abgehaltene Volksversammlung:
„Wir hatten hier eine von 7000 Mann besuchte Versammlung. […] In das Bureau wurden gewählt: Herr Bendin als erster, Herr Heinzel als zweiter Vorsitzender und Unterzeichneter als Schriftführer.“[1]
In das Bureau konnten durchaus auch Mitglieder konkurrierender Parteien gewählt werden, wenn deren Anhänger in der Überzahl erschienen waren. Dadurch konnte eine Versammlung einen erheblich anderen Verlauf nehmen als von den Einberufern gewünscht.[2]
Bevollmächtigte des ADAV & Agenten des Vorstands der SAPD
In den Gemeinden bzw. Sektionen des ADAV wurden die Personen, die trotz des Verbindungsverbots de facto als örtliche Vorsitzende wirkten, als Bevollmächtigter bezeichnet. Diese wurden von den örtlichen Mitgliedern vorgeschlagen und vom Präsidenten des Vereins ernannt, teils persönlich vor Ort[3] oder über eine Mitteilung in der Zeitung.
In der SAPD wurde später von Agenten des Vorstands gesprochen.
Abgrenzung
Davon zu unterscheiden ist das Konzept der Vertrauensperson, das trotz Verbots eine Verbindung vom Ort über den Wahlkreis und die Landesebene bis zur Parteiführung ermöglichte.