Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Datenschutz''' in Schleswig-Holstein ist stark von der Sozialdemokratie vorangetrieben worden.
Der '''Datenschutz''' in Schleswig-Holstein ist stark von der Sozialdemokratie vorangetrieben worden.
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Ende der 1960er, Anfang der 1970er kamen die Computer langsam in Wirtschaft und Verwaltung an. [[1968]] beschloss beispielsweise der Landtag die Einrichtung der ''"Datenzentrale"'' (heute: "Dataport"). Ihre Aufgabe war "die Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Lande Schleswig-Holstein durch elektronische Datenverarbeitung [zu] ermöglichen."<ref>''[http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/gvb/1968/XQQGVB6810.pdf#page=2 Gesetz über die Datenzentrale Schleswig-Holstein vom 2. April 1968]''. Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 10 (1968)</ref>   
Ende der 1960er, Anfang der 1970er kamen die Computer langsam in Wirtschaft und Verwaltung an. [[1968]] beschloss beispielsweise der Landtag die Einrichtung der ''"Datenzentrale"'' (heute: "Dataport"). Ihre Aufgabe war "die Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Lande Schleswig-Holstein durch elektronische Datenverarbeitung [zu] ermöglichen."<ref>''[http://lissh.lvn.parlanet.de/shlt/lissh-dok/infothek/gvb/1968/XQQGVB6810.pdf#page=2 Gesetz über die Datenzentrale Schleswig-Holstein vom 2. April 1968]''. Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 10 (1968)</ref>   



Version vom 9. April 2022, 10:44 Uhr

Datenzentrale, 1972

Der Datenschutz in Schleswig-Holstein ist stark von der Sozialdemokratie vorangetrieben worden. Ende der 1960er, Anfang der 1970er kamen die Computer langsam in Wirtschaft und Verwaltung an. 1968 beschloss beispielsweise der Landtag die Einrichtung der "Datenzentrale" (heute: "Dataport"). Ihre Aufgabe war "die Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Lande Schleswig-Holstein durch elektronische Datenverarbeitung [zu] ermöglichen."[1]

Auch der Landesverband führte 1972 die elektronische Mitgliederverwaltung ein.[2] Mehr und mehr Daten wurden elektronisch verarbeitet. Dafür musste es Regeln geben.

Ein erster Anlauf

1973 brachte Jürgen Oldenburg für die SPD Fraktion einen Entwurf für ein "Gesetz zum Schutze vor mißbräuchlicher Datennutzung (Landesdatenschutzgesetz)"[3] in den Landtag ein, der dann nicht mehr abschließend behandelt wurde. Stattdessen machte die SPD den Datenschutz zum Thema in der Landtagswahl 1975. Im Wahlprogramm hieß es:

"Gegen den Missbrauch von öffentlich oder privat gesammelten Daten über seine Person und seine Lebensverhältnisse muss der Bürger geschützt werden. Wir werden deshalb das von der SPD-Landtagsfraktion vorgelegte Datenschutzgesetz weiter verfolgen."[4]

Streit um den Datenschutzbeauftragten

Die sozial-liberale Bundesregierung von Helmut Schmidt beschloss 1977 das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)[5]. Daraufhin beschäftigte sich der Landtag wieder mit einem Landesdatenschutzgesetz. Diesmal legte die CDU-Regierung einen Entwurf vor,[6] der sich am Bundesgesetz orientierte.

Einer der strittigen Punkte zwischen Regierung, CDU-Fraktion und SPD war der Landesbeauftragte für den Datenschutz - das Gesetz ist allein in männlicher Form geschrieben. Der Gesetzentwurf der Regierung sah vor, dass der Innenminister einen Beamten auf Lebenszeit vorschlägt und die Regierung ihn dann bestellt. Er sollte keiner Fachaufsicht unterstehen aber beim Innenministerium angesiedelt sein. Die CDU war der Meinung, die Kontrolle des Datenschutzes sei eine Aufgabe der Exekutive.

Die SPD sah die Kontrollfunktion beim Parlament. Klaus Klingner sagte im Landtag: "Die SPD wollte und will eine effektivere Kontrolle der Exekutive. Und sie geht dabei davon aus: Die Möglichkeiten der automatischen Datenverarbeitung bedeuten automatisch einen Gewichtszuwachs der Exekutive. Sie sind zunächst ihr Instrument. Und dieser Gewichtszuwachs der Exekutive ist nach unserer Auffassung im System der Gewaltenteilung durch ein entsprechendes Gegengewicht auszugleichen. Dieses Gegengewicht will der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Landessatzung schaffen."[7]

Die SPD schlug deswegen vor, den Datenschutzbeauftragten beim Landtag anzusiedeln, der ihn auch auf Zeit wähle. Seine Position sollte in der Landessatzung (heute: Landesverfassung) verankert werden.[8] Die ebenfalls oppositionelle FDP unterstützte diesen Vorschlag. Die allein-regierende CDU lehnte beides im Landtag ab.

In weiser Voraussicht sagte Klaus Klingner in seiner Rede:

"Nach meiner Auffassung stehen wir am Anfang und nicht etwa am Ende der Diskussionen, auch der Auseinandersetzungen, über Möglichkeiten und Gefahren der automatischen Datenverarbeitung.- Ich darf anmerken: Dieses Thema wird uns noch vielfältig beschäftigen, auch in dieser Tagung noch, und bei vielen weiteren Gesetzen. Wir stehen deswegen am Anfang, weil sich hier heute noch nicht abzuschätzende Entwicklungen anbahnen. Nach meiner Ansicht werden planerische, organisatorische und gesetzliche Vorkehrungen gegen den Mißbrauch dieses Instrumentariums mehr und mehr darüber entscheiden, ob dem Bürger ein privater Bereich verbleibt oder ob er in einer grausamen Konsequenz - dann fällt ja immer das Stichwort '1984'- zum manipulierbaren Objekt eines- nun kommt ein weiteres Stichwort- 'Großen Bruders' wird. Dies mag heute, am Anfang solcher Entwicklung, überzogen klingen. Aber aus meiner Sicht gilt es, den Anfängen zu wehren, damit dieses '1984' und der 'Große Bruder' schreckliche Utopie bleiben. Datenschutz erscheint mir jedenfalls- und ich bitte, unabhängig von den heute eingenommenen Standpunkten alle Kollegen, in diesem Sinne mit mir an einem Strang zu ziehen - für die kommenden Jahre ein zentrales Problem des Ringens um die Erhaltung politischer Liberalität zu sein. Und dies - weil ich dies mit solchem Gewicht sehe - begründet, warum wir als SPD-Fraktion die Volksvertretung stärker einschalten wollen und warum wir diesen Datenschutzbeauftragten verfassungsmäßig verankert wissen wollen."[7]

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Datenzentrale Schleswig-Holstein vom 2. April 1968. Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 10 (1968)
  2. Computer sind auch nur Menschen. in: Schleswig-Holstein Post 1/1972
  3. Schleswig-Holsteinischer Landtag, 7. Wahlperiode: Drucksache 7/484
  4. Beschlussdatenbank: Demokratie sozialer machen - Schleswig-Holstein-Programm der Sozialdemokraten (1974)
  5. Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz). in: Bundesgesetzblatt Teil 1, Bonn (1. Februar 1977)
  6. Schleswig-Holsteinischer Landtag, 8. Wahlperiode: Drucksache 8/868
  7. 7,0 7,1 2. Lesung PlPr 8/59 09.05.1978 S. 4015 4024
  8. Schleswig-Holsteinischer Landtag, 8. Wahlperiode: Drucksache 8/681