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Version vom 16. Juli 2020, 23:03 Uhr
[[Datei:{{#setmainimage:Bebel sozialistengesetz.jpg}}|alternativtext=August Bebel (1840-1913) und Friedrich Wilhelm Fritzsche (1825-1905) als Reichstagsabgeordnete während der Rede von Otto von Bismarck zum Sozialistengesetz.|mini|August Bebel (1840-1913) und Friedrich Wilhelm Fritzsche (1825-1905) als Reichstagsabgeordnete während der Rede von Otto von Bismarck zum Sozialistengesetz.]] Staatsoberhaupt ist Kaiser Wilhelm I. - Regierungschef ist Reichskanzler Otto von Bismarck.
Im Oktober tritt das Sozialistengesetz in Kraft, welches jegliche organisierte Tätigkeit der Sozialdemokratie verbietet. Es gilt bis 1890.
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
- 30. Juli - Reichstagswahl; die SAP erreicht 7,6% der Stimmen und 9 Mandate.
August
- Der Ortsverein Schleswig wird nach einigem Vorlauf gegründet.
September
Oktober
- 9. Oktober - Um dem Sozialistengesetz zuvor zu kommen, löst sich der sozialdemokratischer "Kieler Volksverein" auf. Viele andere sozialdemokratische Vereine kommen auch dem Verbot durch freiwillige Auflösung zuvor.[1]
- 19. Oktober - Das Sozialistengesetz wird vom Deutschen Reichstag mit 221 gegen 149 Stimmen beschlossen
- 21. Oktober - Das zwei Tage zuvor vom Reichstag beschlossene "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" (Sozialistengesetz), das bis 1890 legale politische Arbeit der Sozialisten nahezu unmöglich macht, wird von Kaiser Wilhelm I. verkündet.
- 22. Oktober - Die Schleswig-Holsteinische Volkszeitung stellt ihr Erscheinen ein.
- 26. Oktober - Der Regierungspräsident in Schleswig-Holstein erlässt Ausführungsbestimmungen zum Sozialistengesetz, das hier mit größter Schärfe anzuwenden sei.[1]
- 29. Oktober - Auf Grund des Sozialistengesetzes muss der wenige Wochen zuvor gegründete Ortsverein Schleswig seine Auflösung anzeigen.
November
Dezember
Nicht datierte Ereignisse
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 Osterroth, Franz: 100 Jahre Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein. Ein geschichtlicher Überblick (Kiel o. J. [1963]), Seite 20
