1878: Unterschied zwischen den Versionen

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Staatsoberhaupt ist Kaiser Wilhelm I. - Regierungschef ist Reichskanzler Otto von Bismarck.
Im Oktober tritt das [[Sozialistengesetz]] in Kraft, welches jegliche organisierte Tätigkeit der Sozialdemokratie verbietet. Es gilt bis [[1890]].
Im Oktober tritt das [[Sozialistengesetz]] in Kraft, welches jegliche organisierte Tätigkeit der Sozialdemokratie verbietet. Es gilt bis [[1890]].
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Version vom 16. Juli 2020, 21:37 Uhr

Staatsoberhaupt ist Kaiser Wilhelm I. - Regierungschef ist Reichskanzler Otto von Bismarck.

Im Oktober tritt das Sozialistengesetz in Kraft, welches jegliche organisierte Tätigkeit der Sozialdemokratie verbietet. Es gilt bis 1890.

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