Reichstagswahl 1878
Die Reichstagswahl 1878 fand am 30. Juli 1878 statt. Sie war die vierte Reichstagswahl im Deutschen Reich.
Nach einem fehlgeschlagenen Attentat des Arbeiters Max Hödel auf Kaiser Wilhelm I. am 11. Mai 1878 hatte Reichskanzler Otto von Bismarck ein Verbot der Sozialdemokraten gefordert. Der mehrheitlich liberale Reichstag hatte dies aus rechtsstaatlichen Erwägungen abgelehnt.
Ein zweites Attentat, durchgeführt von Karl Eduard Nobiling am 2. Juni 1878, bei dem der Kaiser verletzt wurde, führte zu weiterer Aufregung in der Bevölkerung und Druck auf die gemäßigten Kräfte. Daraufhin war der Reichstag gemäß Artikel 24 der Reichsverfassung von Bundesrat und Kaiser – durchaus auf Wunsch Otto von Bismarcks – am 11. Juni aufgelöst worden. Vor allem Nationalliberale schwenkten nun ins Lager derer um, die die Sozialisten gesetzlich und polizeilich bekämpfen wollten.
Der Wahlkampf wurde um das vor allem von konservativen Kräften um Bismarck geforderte Sozialistengesetz geführt.
"Ehe der Wahlkampf begann, war die Sozialdemokratie schon in die Abwehrstellung gedrängt. Behörden, Presse, bürgerliche Parteien wetteiferten darin, die Sozialisten zu verfehmen und zu terrorisieren. Haussuchungen, Verhaftungen, Versammlungsverbote, Beschlagnahme von Druckschriften, Prozesse und die Schließung von sozialistischen Vereinen gingen mit einem üblen Denunziantentum Hand in Hand. Der preußische Handelsminister forderte die Arbeitgeber auf, Sozialdemokraten zu entlassen, womit er u.a. bei der Firma Ahlmann in Rendsburg, der Voss'schen Zuckerfabrik und der Kaiserlichen Werft in Kiel Erfolg hatte. Der Oberwerftdirektor bat durch Maueranschlag, man möge ihn auf Sozialdemokraten aufmerksam machen und zwang seine Arbeiter, einen Revers zu unterschreiben, demzufolge sie mit der Sozialdemokratie nicht zu tun hätten. Die Polizei stellte den Betriebsleitungen Mitgliederlisten sozialdemokratischer Vereine zur Verfügung und versuchte von der Post, die Bezieher sozialistischer Zeitungen zu erfahren. Eine vertrauliche Verfügung des Regierungspräsidenten ordnete an, die Beamten auf ihre politische Gesinnung zu überwachen. Sozialistische Wahlversammlungen auf dem Land wurden durch die von den Landräten erreichte Verweigerung von Sälen nahezu ganz unmöglich gemacht. In Altona-Ottensen, wo 1877 noch 190 sozialistische Veranstaltungen verschiedener Art stattgefunden hatten, waren 1878 nur noch 85 möglich."[1]
In den Wahlkreisen wurde nach absolutem Mehrheitswahlrecht ein Abgeordneter gewählt. Wenn kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichte, wurde eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten durchgeführt.
In Schleswig-Holstein ging die Zahl der Stimmen für die SAP von 43720 auf 29306 zurück. Nur im Wahlkreis 8 (Altona-Stormarn) konnte sie sogar ein paar Stimmen hinzugewinnen. Insgesamt bekam sie statt 12 nur noch 9 Reichstagsmandate.[1]
Reichskanzler Otto von Bismarck nahm einen neuen Anlauf - diesmal stimmte der Reichstag seinem Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie zu - zunächst befristet auf drei Jahre. Es bis 1890 mehrfach verlängert.
Links
- Wikipedia: Reichstagswahl 1878
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Osterroth, Franz: 100 Jahre Sozialdemokratie in Schleswig-Holstein. Ein geschichtlicher Überblick (Kiel o. J. [1963]), Seite 19