Organisationsaufbau der SPD: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Ortsverein|Ortsvereine]] sind die Basis der Organisation der SPD. Allerdings: In Berlin werden sie "Abteilungen", in Hamburg "Distrikte" genannt - manchmal heißen sie aber auch "Stadtbezirk", "Ortsbezirk", "Ortsabteilung" oder ähnliches. Auch in Schleswig-Holstein lautete die Bezeichnung bis [[1959]] "Distrikt", was sich wohl aus der gemeinsamen Geschichte mit Hamburg erklärt. Heute heißen sie "Ortsverein". Ortsvereine können unselbstständige Untergliederungen bilden, die dann "Distrikt" genannt werden - was aber wiederum nicht mit den "Distrikten" der Landesorganisation Hamburg verwechselt werden darf. | [[Ortsverein|Ortsvereine]] sind die Basis der Organisation der SPD. Allerdings: In Berlin werden sie "Abteilungen", in Hamburg "Distrikte" genannt - manchmal heißen sie aber auch "Stadtbezirk", "Ortsbezirk", "Ortsabteilung" oder ähnliches. Auch in Schleswig-Holstein lautete die Bezeichnung bis [[1959]] in kreisfreien Städten ebenfalls "Distrikt", was sich wohl aus der gemeinsamen Geschichte mit Hamburg erklärt. Heute heißen sie "Ortsverein". Ortsvereine können unselbstständige Untergliederungen bilden, die dann "Distrikt" genannt werden - was aber wiederum nicht mit den "Distrikten" der Landesorganisation Hamburg verwechselt werden darf. | ||
==Unterbezirk == | ==Unterbezirk == |
Version vom 16. April 2019, 22:11 Uhr
Der Organisationsaufbau der SPD ist im Organisationsstatut der Partei festgelegt. Dieses bestimmt die Gliederung der Partei in drei Ebenen: Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke.
Tatsächlich aber weichen die Bezeichnungen für die Gliederungen oft ab - so wie in Schleswig-Holstein. Das liegt an der langen und wechselvollen Geschichte der Sozialdemokratie in einem Deutschland, das in dieser Zeit seine innere Ordnung mehrfach verändert hat. In der SPD Schleswig-Holstein heißen die Ebenen Ortsverein, Kreisverband, Landesverband.
Ortsverein
Ortsvereine sind die Basis der Organisation der SPD. Allerdings: In Berlin werden sie "Abteilungen", in Hamburg "Distrikte" genannt - manchmal heißen sie aber auch "Stadtbezirk", "Ortsbezirk", "Ortsabteilung" oder ähnliches. Auch in Schleswig-Holstein lautete die Bezeichnung bis 1959 in kreisfreien Städten ebenfalls "Distrikt", was sich wohl aus der gemeinsamen Geschichte mit Hamburg erklärt. Heute heißen sie "Ortsverein". Ortsvereine können unselbstständige Untergliederungen bilden, die dann "Distrikt" genannt werden - was aber wiederum nicht mit den "Distrikten" der Landesorganisation Hamburg verwechselt werden darf.
Unterbezirk
[[Datei:{{#setmainimage:Schleswig-Holstein rot.jpg}}|thumb|right|280px|Schleswig-Holstein mit den Grenzen der Kreise]] Unterbezirke sind die nächste Ebene der Organisation. In Schleswig-Holstein ist in der Satzung festgelegt, dass die Kreisverbände die Unterbezirke im Sinne des Organisationsstatuts sind - das ist nur in vier anderen Ländern auch noch so. In Schleswig-Holstein weist es darauf hin, dass die Grenzen der Kreisverbände mit den Grenzen der Verwaltungskreise bzw. der kreisfreien Städte übereinstimmen. Bis 1959 lautete die Bezeichnung "Kreisverein"; so waren die Kieler Distrikte im "Kreisverein Kiel" zusammengeschlossen.
Der SPD-Bezirk Schleswig-Holstein bestand nach den Planungen des ersten Bezirksvorstandes, die vom ersten Bezirksparteitag im Oktober 1945 akzeptiert wurden, noch aus sechs Unterbezirken:
- "Demnach umfaßte der 1. Unterbezirk die Kreise Südtondern, Husum, Eiderstedt, Norderdithmarschen. Leiter: Paul Dölz, Tönning. Der 2. Unterbezirk bestand aus den Kreisen Flensburg, Stadt und Land, Schleswig, Eckernförde. Als vorläufiger Leiter wurde Peter Furcht aus Harriesleefeld [sic] eingesetzt. Der 3. Unterbezirk umfaßte die Kreise Plön, Eutin, Oldenburg. Hier war Karl Langebeck aus Kiel der Leiter. Dem 4. Unterbezirk gehörten die Kreise Süderdithmarschen, Pinneberg, Steinburg an. Leiter war hier Erich Arp aus Elmshorn. Lübeck Stadt, Stormarn und Lauenburg gehörten zum 5. Unterbezirk. Hier gab es noch keine Leitung. Hans Schröder schließlich leitete den 6. Unterbezirk, der aus den Kreisen Kiel, Neumünster, Rendsburg und Segeberg bestand."[1]
Dies wurde später angepasst, als die politische Struktur des neuen Bundeslandes feststand. Mit der Kreisgebietsreform in den 1970er Jahren wurden Kreise und in der Folge auch SPD-Kreisverbände zusammengelegt: So wurde etwa aus den Kreisverbänden Rendsburg und Eckernförde der Kreisverband Rendsburg-Eckernförde gebildet.
Bezirk
Bezirke sind laut Organisationsstatut die "Grundlage der Organisation". Ihr Zuständigkeitsgebiet ist in der Regel ein Bundesland. Sie heißen auch Landesverbände - außer in Bremen und Hamburg, dort heißen sie "Landesorganisation". Ausnahmen sind der Landesverband Niedersachsen, der sich in vier, und der Landesverband Hessen, der sich in zwei Bezirke unterteilt. Diese beiden Landesverbände sind somit keine Bezirke im Sinne des Organisationsstatuts, sondern haben nur landespolitische und die weiteren von den Bezirken übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Der Landesverband Schleswig-Holstein hieß noch bis 1959 Bezirksverband. Mit der Umbenennung wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass seit der Wiedergründung die Grenzen des SPD-Bezirks und des Bundeslandes identisch sind. Vor 1933 war dies nicht der Fall, da Lübeck und große Teile des heutigen Ostholstein nicht zu Schleswig-Holstein, sondern zum Großherzogtum - ab 1919 Freistaat - Oldenburg (Oldb.) gehörten.
Bis 1905 bildeten Hamburg und Schleswig-Holstein einen gemeinsamen Agitationsbezirk; erst danach kann man von einem eigenen Bezirksverband Schleswig-Holstein sprechen.
Regionale Zusammenschlüsse
Daneben ist es möglich, dass sich Gliederungen regional zusammenschließen. In Nordrhein-Westfalen gibt es "Regionen", in Rheinland-Pfalz "Regionalverbände" und in Bayern "Bezirksverbände", die aber keine "Bezirke" im Sinne des Organisationsstatuts sind, sondern regionale Zusammenschlüsse auf der Ebene der bayerischen Regierungsbezirke. Ortsvereine können sich zusammentun zu einem "Gemeindeverband" oder "Stadtverband".
In Schleswig-Holstein gibt es keine in Distrikte untergliederten Ortsvereine, auch keine Stadtverbände. Die Kreisverbände bestehen in der Regel aus einer Reihe von Ortsvereinen. Amts-Arbeitsgemeinschaften ("Amts-AGs") - regionale Zusammenschlüsse von Ortsvereinen auf der Ebene eines Amtes - sind möglich und werden genutzt.
Das Parteiengesetz differenziert einfacher und nur nach drei Ebenen: Bundesebene, Länderebene und kommunale Ebene; dafür verwendet es die Bezeichnungen "Bundesverband", "Landesverband" und "den Landesverbänden nachgeordnete Gebietsverbände".
Links
Quellen
- ↑ Schilf, Ulrich / Schulte, Rolf / Weber, Jürgen / Wilke, Uta: Der Wiederaufbau der SPD nach dem Krieg, in: Demokratische Geschichte 3(1988), S. 548